Symbolbild (Bildquelle: pixabay)
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um eine Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Stagias-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss.
Wölfe in der Schweiz
Aktuell leben in der Schweiz rund 130 bis 150 Wölfe und mindestens 13 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfsbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.
Um der anspruchsvollen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.
Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.


