Fürstentum Liechtenstein

Bankomatensprengung in Sevelen FL - Anklage gegen 30-Jährigen eingereicht

Im Falle einer Bankautomatensprengung kommt es in Sevelen FL zu einer Anklage. (Symbolbild)
Im Falle einer Bankautomatensprengung kommt es in Sevelen FL zu einer Anklage. (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat erstmalig eine Anklage eingereicht in Bezug auf eine Bankomatensprengung in der Schweiz. Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien. Dem Beschuldigten werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB) und qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB) vorgeworfen.

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte im Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 126'600 entwendet. Zudem ist durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs und der verwendeten Werkzeuge am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft ein Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 100'000 verursacht worden. Mit dem Zünden des Sprengstoffes an einem Bankomaten an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltes zumindest billigend in Kauf und handelte dabei wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der BA mit Unterstützung von der Kantonspolizei und von fedpol konnte der Beschuldigte identifiziert und gestützt auf einen internationalen Haftbefehl im Juni 2020 in Österreich durch die örtlichen Behörden verhaftet und in Auslieferungshaft versetzt werden. Im August 2020 wurde er den Schweizer Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert und im Auftrag der BA durch fedpol festgenommen. Der Beschuldigte befindet sich seit Juni 2021 im vorzeitigen Strafvollzug, bis dahin war er in Untersuchungshaft.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundesanwaltschaft