Die angehaltenen Fahrerinnen und Fahrer waren mit einer zu schwachen, durch Gepäck abgedeckten, einer teilweise defekten oder gar keiner Beleuchtung unterwegs gewesen. Im Zuge der Aktion gaben die Polizistinnen und Polizisten den Kontrollierten je nach Situation "Velolämpli", Leuchtwesten oder Reflektoren ab, um ihnen nach der Kontrolle die sichere Weiterfahrt zu ermöglichen.
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen sieht vor, dass Fahrräder - wenn eine Beleuchtung erforderlich ist (nachts und in Tunnels) - mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden ruhenden Licht auszurüsten sind. Diese Lichter müssen bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein.
Reflexbänder verteilt
Der "Tag des Lichts" ist eine schweizweite Kampagne zum Thema Sichtbarkeit im Strassenverkehr. Die Kontrolle wurde durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes für Prävention der Kantonspolizei Basel-Stadt durchgeführt. Während der Präventionsaktion machten die Polizistinnen und Polizisten zudem die vorbeigehenden Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Trottinett-Fahrer darauf aufmerksam, dass dunkle Kleidung die Sichtbarkeit verringert. Ihnen wurden ebenfalls Reflexbänder abgegeben. Die Aktion begann um 17 Uhr und dauerte zwei Stunden.