Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Am 7. August 2024 kontrollierten BAZG-Mitarbeitende am Grenzübergang Basel/Weil am Rhein-Autobahn die Zollpapiere eines mit Stahlträgern beladenen Sattelzuges mit polnischen Kontrollschildern. Im Gespräch mit dem Chauffeur fiel dem kontrollierenden Mitarbeitenden des BAZG dessen Alkoholgeruch auf.
Die anschliessend durchgeführten Tests ergaben beim polnischen Chauffeur einen Alkoholgehalt von rund 1,5 Promille. Weiter konnte dieser keinen Führerschein präsentieren. Bei der Kontaktaufnahme mit der deutschen Polizei stellte sich heraus, dass diese den Chauffeur vier Tage zuvor auf der deutschen Autobahn gestoppt hatte und die nachfolgenden Alkoholtests einen Wert von 3,3 Promille ergeben hatten. Worauf die deutsche Polizei den Führerschein des Polen beschlagnahmt hatte.
Das BAZG hat den fehlbaren Chauffeur den deutschen Behörden übergeben. Der Sattelzug wurde sichergestellt und am Tag darauf von einem nüchternen Chauffeur abgeholt.
Quelle der Nachricht: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)