Um die Sicherheit des Publikums, der Spielerinnen sowie des Anlasses zu gewährleisten, gilt an folgenden Spieltagen ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge: **
- Mittwoch, 2. Juli 2025
- Dienstag, 8. Juli 2025
- Sonntag, 13. Juli 2025
- Samstag, 19. Juli 2025
- Sonntag, 27. Juli 2025**
Das Verbot betrifft den Luftraum über dem St. Jakob-Park mit einem Radius von 200 Metern und gilt jeweils von 12.00 - 00.00 Uhr.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird Verstösse gegen das Verbot verzeigen, ausserdem können Drohnen von den Sicherheitsbehörden gestoppt und sichergestellt werden.
Ausgenommen vom Verbot sind Drohnen von im Einsatz stehenden Blaulichtorganisationen.
Quelle der Polizeinachricht: Kantonspolizei BS