Nach Regenfällen und tieferen Temperaturen hat Basel-Stadt am Freitag, 28. August 2026, das absolute Feuerverbot aufgehoben. Grillieren ist damit wieder erlaubt – im Wald und innerhalb von 200 Metern zum Waldrand bleiben Feuer und Feuerwerk jedoch verboten.
Die Regenfälle der letzten Tage und die tieferen Temperaturen haben zu einer gewissen Entspannung in Bezug auf die Trockenheit in Natur und Vegetation geführt. Die Waldbrandstufe wurde auf Stufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) reduziert.
Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs vom 24. Juni 2026 sowie das absolute Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot vom 24. Juli 2026 sind darum per Freitag, 28. August 2026 ab 12.00 Uhr aufgehoben.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) gilt weiterhin
Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt 200 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
- Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten.
Korrekt grillieren – was ist erlaubt?
Darf ich zu Hause oder anderswo mit einem Holzkohlegrill grillieren?Ja, das dürfen Sie jetzt wieder. Halten Sie in jedem Fall einen Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
Darf ich mit einem Gasgrill grillieren?
Ja. Auch hier gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald.
Ich habe einen Pizzaofen, den ich mit Holzkohle heize. Darf ich damit Pizza backen?
Ja. Aber nicht näher als 200 Meter zu einem Waldrand.
Darf ich an einer fest eingerichteten Feuerstelle im Wald grillieren?
Nein. Jegliche Feuer sind nur mit einem Mindestabstand von 200 Meter zum Waldrand erlaubt.
Quelle der Nachricht: Kanton BS

