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Basel-Landschaft – Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein dreieckiges Warnschild mit einem Ausrufezeichen und der Aufschrift 'Waldbrandgefahr' steht vor einem verbrannten Waldboden.
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Animaflora PicsStock)

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kantonale Führungsstab erlässt deshalb per Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Da es in den vergangenen Wochen kaum ergiebige Niederschläge gegeben hat, sind die Böden stark ausgetrocknet. Aufgrund der Wetterprognosen ist mit einer weiteren Verschärfung der Lage zu rechnen.
Deshalb wird die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 («gross») erhöht. Ab Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot. Verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie sämtliche mitgebrachten Grills – unabhängig davon, ob sie mit Holz, Kohle, Einweg-Brennstoffen oder Gas betrieben werden.
Für Siedlungsgebiete am Waldrand gilt das Feuerverbot nicht. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auch dort besonders vorsichtig mit Feuer umzugehen.
Quelle der Nachricht: Kanton Basel-Landschaft

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