Basel-Stadt

Basel – Taxifahrer getötet - Staatsanwaltschaft klagt an

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung (Symbolbild)
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Vorverfahren zum Tötungsdelikt vom 18. November 2022 in der Peter Merian-Strasse beendet. Der Beschuldigte wird wegen Mordes, versuchten Raubes und mehrfachen Diebstahls angeklagt.

Der beschuldigten Person wird im Rahmen der Anklage insbesondere vorgeworfen, am Abend des 18. Novembers 2022 einen 49-jährigen Taxifahrer getötet zu haben. Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft hatte nach der Tat eine Sonderkommission eingesetzt. Diese konnte nach intensiven Ermittlungen den mutmasslichen Täter identifizieren und festnehmen. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Mit Anklageerhebung und Überweisung des Verfahrens an das Strafgericht geht die Verfahrensleitung und die Kommunikationshoheit an dieses über. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.