Präsidialdepartement Nachdem im Sommer und Herbst 2020 unter strengen Auflagen und Schutzkonzepten Kulturveranstaltungen wieder möglich waren, sind aktuell die Museen und Ausstellungsräume, Theater und Musiklokale wieder geschlossen. Der Kanton Basel-Stadt stellt für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 20 Mio. Franken aus dem Krisenfonds zur Abfederungen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich zur Verfügung. Diese werden durch Bundesmittel verdoppelt. Für den Schadenszeitraum März bis Oktober 2020 wurden insgesamt 16.2 Mio. Franken ausbezahlt. Die Unterstützungsmassnahmen, die je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert werden, werden bis Ende 2021 fortgesetzt.
Für den Zeitraum von März bis Oktober 2020 sind bei der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement insgesamt 586 Gesuche um Ausfallentschädigungen eingereicht worden, 408 Gesuche von individuellen Kulturschaffenden und 178 von Kulturunternehmen. Bewilligt werden konnten insgesamt 430 Gesuche. Die Ausfallentschädigungen decken finanzielle Schäden, die durch Absagen, Verschiebungen oder eingeschränkte Durchführung von Veranstaltungen und Projekten infolge staatlicher Massnahmen entstehen. Nach Abzug aller anderen erhaltenen Entschädigungen wie Kurzarbeit oder Corona-Erwerbsersatz können maximal 80% des verbleibenden Schadens abgegolten werden. Alle bei der Abteilung Kultur fristgerecht eingereichten Gesuche wurden bis Ende Dezember 2020 abschliessend behandelt. Allen Gesuchstellern, deren Tätigkeit innerhalb des definierten Geltungsbereichs liegt, wurde die maximale Entschädigung von 80% des berechneten Schadens zugesprochen. An selbständigerwerbende Kulturschaffende wurden insgesamt rund 1.8 Mio. Franken ausgezahlt. In Basel-Stadt ansässige Kulturunternehmen werden mit insgesamt rund 14.4 Mio. Franken entschädigt.
Fortsetzung der Massnahmen Der Bund und der Kanton Basel-Stadt haben im Herbst 2020 entschieden, dass die Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Kultursektor bis Ende 2021 fortgesetzt werden und haben weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Am 18. Dezember 2020 entschied das Bundesparlament, dass neben Kulturunternehmen (juristische Personen) auch selbständigerwerbende Kulturschaffende (natürliche Personen) wieder antragsberechtigt sind.
Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende Die Eingabetermine für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sind gestaffelt. Bis 31. Januar 2021 werden Gesuche von Kulturunternehmen entgegengenommen, die den Zeitraum November und Dezember 2020 betreffen. Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2021 sind rückwirkend bis spätestens am 31. Mai 2021 einzugeben. Gesuche von Kulturschaffenden können voraussichtlich ab Mitte Februar 2021 entgegengenommen werden.
Unterstützungsbeiträge an Transformationsprojekte Neu können auch Beiträge an Transformationsprojekte gesprochen werden. Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken. Dies können Projekte zur strukturellen Neuausrichtung oder zur nachhaltigen Publikumsgewinnung sein. Die Finanzhilfe deckt maximal 80% der Aufwände bis zu einer Obergrenze von 300'000 Franken pro Gesuchsteller. Die Gesuche werden laufend seit Anfang Dezember 2020 entgegengenommen.
Ziel der Unterstützungsmassnahmen ist es, eine nachhaltige Schädigung der Basler Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu sichern. Die Abfederungsmassnahmen mildern die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Betriebe und Einzelpersonen ab und ermöglichen ihnen, sich an die durch die Pandemie veränderten Verhältnisse anzupassen.