Im Juli 2020 hatte die Schulkommission Beckenried eine an ihrer Schule tätige Lehrerin angezeigt. Der Vorwurf an die Lehrperson lautete, mit gewissen Unterrichts- und Erziehungsmethoden mindestens vier Kinder geschädigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren wegen Nötigung, Tätlichkeiten sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Im Rahmen der umfangreichen Strafuntersuchung wurden mutmasslich betroffene ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerin befragt.
Ebenso wurden Akten der Schulbehörden Beckenried, schulnaher Institutionen und der Bericht des durch den Gemeinderat Beckenried engagierten Bildungswissenschaftlers Dr. phil. Anton Strittmatter in die Untersuchung miteinbezogen.
Die beanstandeten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Tätlichkeiten wurden teilweise widerlegt. Im Übrigen waren sie zufolge Verjährung nicht zu beurteilen. In Bezug auf die Nötigung und die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten ergaben sich in keinem Fall Hinweise auf ein strafbares Verhalten. Das Verfahren wurde daher eingestellt.