Waadt

Bern - 28-Jähriger soll für ein Attentat in Morges und anderen Delikten veurteteilt werden

Der 28-Jährige soll ein tödliches Attentat ausgeübt haben. (Symbolbild)
Der 28-Jährige soll ein tödliches Attentat ausgeübt haben. (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem dschihadistisch motivierten Tötungsdelikt in Morges vom 12. September 2020 beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen 28-jährigen schweizerisch-türkischen Doppelbürger eingereicht. Dem Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, dass er bereits 2019 in Prilly einen Anschlag zugunsten des "Islamischen Staates" durch eine versuchte vorsätzliche Brandstiftung verüben wollte.

Die BA hat den Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Waadt wegen Mordes (Art.112 StGB), versuchter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB in Verbindung mit Art. 22 StGB), einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122), Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB), der versuchten vorsätzlichen Brandstiftung (Art. 221 StGB in Verbindung mit Art. 22 StGB), der versuchten Verursachung einer Explosion (Art. 223 StGB), der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) sowie wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes) angeklagt.

Konkret wirft ihm die BA vor, am 12. September 2020 in Morges einen dschihadistisch motivierten Anschlag geplant und umgesetzt zu haben mit dem Ziel, die Opfer des Krieges der Koalitionsstaaten gegen den "Islamischen Staat" (IS) zu rächen. Dabei hat der Beschuldigte eine Person mit einem Messer tödlich verletzt. Eine zusammen mit dem Opfer anwesende Person erlitt durch den Messerangriff einen schweren Schock, weswegen der Beschuldigte auch wegen des Tatbestandes der einfachen Körperverletzung und der Drohung angeklagt ist.

Dem schweizerisch-türkischen Doppelbürger werden auch mehrere Straftaten vor dem Anschlag in Morges am 12. September 2020 zur Last gelegt. Unter anderem die Unterstützung der kriminellen Organisation IS durch das Teilen von Propaganda-Material mit weiteren Personen sowie durch den Versuch, sich dem IS vor Ort in der syrisch-irakischen Konfliktzone anzuschliessen. Dafür reiste er gemäss Anklage im April 2019 nach Italien aus, um von dort aus in die Türkei und dann in das Kampfgebiet des IS in Syrien zu reisen. Aus Italien kehrte er jedoch an seinen Wohnort in die Schweiz zurück. Der Beschuldigte war zudem im Besitz von mehreren verbotenen Gewaltdarstellungen im Zusammenhang mit der kriminellen Organisation IS. Des Weiteren wird ihm versuchte Brandstiftung und die versuchte Verursachung einer Explosion einer Tankstelle in Prilly (VD) im April 2019 vorgeworfen. Gemäss Anklage wollte er die Tankstelle in Brand setzen und so einen Anschlag zugunsten des IS begehen, was ihm nicht gelang.

Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 13. September 2020 in Untersuchungshaft. In Haft soll er gemäss Anklage im November 2020 einen Wärter vorsätzlich angegriffen und versucht haben, diesen zu töten. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, ebenfalls im November 2020 einen fedpol-Beamten angegriffen und sich dadurch der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht zu haben. Zusätzlich wird er sich wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht zu verantworten haben.

Die BA hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten im Oktober 2019 zuständigkeitshalber von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt übernommen, welche das Verfahren im April 2019 eröffnet hatte. Die BA dankt der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei des Kantons Waadt für die Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Dies gilt auch in Bezug auf die Haftsituation des Beschuldigten. Die Anträge zur Sanktion gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundesanwaltschaft