Im Oktober des letzten Jahres wurde bekannt, dass die dschihadistische Terrororganisation Jama’at Nusrat Al-Islam wal Muslimin (JNIM) eine in Mali entführte Schweizerin getötet haben soll. Die Schweizer Behörden setzten sich anschliessend dafür ein, Informationen über die Umstände der Tötung und den Verbleib der sterblichen Überreste zu erhalten. Vor einigen Tagen haben die malischen Behörden die Schweiz darüber informiert, dass ihnen die sterblichen Überreste einer Person übergeben wurden – mutmasslich jene der Schweizer Geisel. Die malischen Behörden haben deshalb die Entnahme von DNA-Material angeordnet. Die DNA-Proben wurden anschliessend für weitere Untersuchungen via schweizerische Vertretung in Bamako in die Schweiz transportiert. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich hat nun bestätigt, dass es sich beim untersuchten Material um die DNA der ehemaligen Schweizer Geisel handelt.
«Wir haben jetzt die traurige Gewissheit, dass die ehemalige Geisel tot ist», zeigt sich Bundesrat Ignazio Cassis betroffen. «Gleichzeitig bin ich erleichtert, dass dieser Fall kurz nach meinem Besuch in Mali gelöst werden konnte und wir der Familie die sterblichen Überreste nun zurückgeben können. Der Familie drücke ich mein tiefes Beileid aus. Zudem möchte ich den malischen Behörden für deren Unterstützung im Rahmen der Leichenidentifikation danken.»
Rückführung der sterblichen Überreste in die Schweiz
Der Leichnam der Schweizerin wird nach Freigabe durch die malischen Behörden in die Schweiz überführt. Die sterblichen Überreste werden der Familie übergeben. Zu den Einzelheiten äussert sich das EDA aus Datenschutzgründen und angesichts des laufenden Strafverfahrens nicht.
Interdepartementale Task Force weiterhin im Einsatz
Die Schweizer Behörden haben in den letzten Monaten von den malischen Behörden unablässig die Übergabe der sterblichen Überreste sowie die Aufklärung der Todesumstände gefordert. Bundesrat Cassis thematisierte den Fall der getöteten Schweizerin zudem im Gespräch auf höchster Regierungsebene im Rahmen seines Besuchs in Mali im Februar 2021. Die interdepartementale Task Force arbeitet nach wie vor an diesem Fall und steht in ständigem Kontakt mit der Familie und den malischen Behörden. Sie umfasst Vertreterinnen und Vertreter des EDA, des Bundesamtes für Polizei (fedpol), des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und der Bundesanwaltschaft.