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Verkehrseinschränkungen und eingeschränkten Parkmöglichkeiten in der Berner Innenstadt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Verkehrseinschränkungen und eingeschränkten Parkmöglichkeiten in der Berner Innenstadt
Archivbild (Bildquelle: Joel Bez (CC BY 2.0))

Kommenden Montag ist anlässlich des Berner Zibelemärits in der Berner Innenstadt mit Verkehrseinschränkungen und eingeschränkten Parkmöglichkeiten zu rechnen. Besuchern wird daher empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Am kommenden Montag ist anlässlich des Berner Zibelemärits in der Berner Innenstadt mit Verkehrseinschränkungen und eingeschränkten Parkmöglichkeiten zu rechnen. Besucherinnen und Besuchern wird daher empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Die Berner Innenstadt bleibt anlässlich des Zibelemärits am Montag, 25. November 2024, zwischen 1.00 Uhr bis zirka 22.00 Uhr für den Privatverkehr weitgehend gesperrt. Das Marktgebiet umfasst folgende Strassen und Plätze: Bundesplatz, Bärenplatz, Waisenhausplatz, Neuengasse, Aarbergergasse, Obere Genfergasse, Ryffligässchen, Amthausgasse, Schauplatzgasse, Gurtengasse, Kornhausplatz, Spitalgasse und Marktgasse.
Die Kantonspolizei Bern ruft die Besucherinnen und Besucher dazu auf, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Über den Fahrplan von Bussen und Trams informiert BERNMOBIL auf www.bernmobil.ch. Die Zufahrt zu den öffentlichen Parkhäusern und dezentralen Parkplätzen der Park + Ride-Anlagen ist gewährleistet. Die signalisierten Parkbeschränkungen gelten für Velos bereits ab Sonntag, 24. November 2024, ab 17.00 Uhr, und für Autos ab Montag, 25. November 2024, ab 1.00 Uhr. Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Der Güterumschlag und der Zubringerdienst in die für den Verkehr gesperrte Zone ist untersagt. Auch rund um das Marktgebiet ist der Güterumschlag nicht oder nur noch bedingt möglich. Deshalb sollen Anlieferungen für Verkaufsgeschäfte, wenn möglich, bereits am Samstag, 23. November 2024, erfolgen. Der Güterumschlag via Nägeligasse und Predigergasse in die Zeughausgasse sowie im Bereich Bundes-/Kochergasse ist gewährleistet.
Für die erwarteten Cars werden Parkplätze am Aargauerstalden und an der Winkelriedstrasse bereitgestellt. Aus diesem Grund wird der Aargauerstalden ab Rosengarten als Einbahnstrasse signalisiert, welche nur von Anwohnenden benutzt werden darf. Die Kantonspolizei Bern ersucht alle Carfahrerinnen und Carfahrer, die Autobahnausfahrt Bern-Wankdorf zu benützen und den Wegweisern «P-Car-Zibelemärit» zu folgen. Die Innenstadt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen.
Aufgrund der oben genannten Sperrungen stehen die Behindertenparkplätze an der Kochergasse nicht zur Verfügung. Auf dem Berner Stadtplan unter dem Thema «Verkehr, Mobilität» sind alternative Behindertenplätze zu finden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo BE

Kategorien:

Bern
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