Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach wiederholt Kormorane abgeschossen wurden, führte die Kantonspolizei Zürich am Rhein eine Aktion durch. Dabei wurden zwei tatverdächtige Fischer im Rentenalter angehalten und ein Kleinkalibergewehr sichergestellt.
Die Hausdurchsuchungen an den beiden Wohnorten brachten weitere Waffen zum Vorschein. Die beiden Beschuldigten sind geständig, widerrechtlich und ohne Jagdberechtigung Kormorane abgeschossen bzw. dies versucht zu haben. Als Motiv gaben sie an, dass Kormorane übermässige viele Fische fressen und sie ihre Fischbestände gefährdet sahen.
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland, die auch den Hausdurchsuchungsbefehl erteilt hatte, werden die zwei Schweizer wegen Vergehen gegen das Jagd-, das Tierschutz- sowie wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht.