Insgesamt wurden in sieben Lokalitäten in den Gemeinden Glattbrugg, Rümlang und Oberhasli acht Strafverfahren eingeleitet. Dies betraf die Bereiche der Gastronomie-, Epidemie-, Passivraucher-, Planungs- und Bau-, Tabak- sowie der Geldspielgesetzgebung. Die entsprechenden Betreiber im Alter zwischen 27 und 63 Jahren stammen aus der Schweiz, der Türkei, Nordmazedonien und Serbien.
Zuständig für die Strafverfahren sind die jeweiligen Statthalterämter oder die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Sämtliche Lokale wurden polizeilich geräumt und geschlossen.