Am Dienstag, 24. September 2024, von zirka 16.30 Uhr bis 22.30 Uhr, führte die Kantonspolizei Bern eine Aktion zum Thema E-Trottinetts und E-Roller in der Stadt Biel durch. Im Zuge der insgesamt rund 60 kontrollierten Fahrzeuge wurde festgestellt, dass die Bevölkerung vielfach zu wenig über die geltenden Regeln und Pflichten im Zusammenhang mit solchen Fahrzeugen weiss. Deshalb wurde der Fokus der Aktion dann vor allem auf die Aufklärung gelegt.
Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz wurden 22 Ordnungsbussen wegen Fahren ohne Licht, unerlaubtem Befahren des Trottoirs und unerlaubtem Mitführen einer weiteren Person ausgestellt. Sechs Personen werden unter anderem wegen Fahren ohne nötige Zulassungen oder Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln angezeigt. Mehrere Fahrzeuge wurden sichergestellt.
In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei Bern auf folgende Tipps und Regeln hin:
- Tragen Sie einen Helm, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Nehmen Sie keine weiteren Personen mit auf das Fahrzeug.
- Mit einem E-Trottinett dürfen höchstens 20km/h gefahren werden.
- Das Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt. Zwischen 14 und 16 Jahren benötigen Sie einen Führerausweis (Kategorie M). Ab 16 Jahren wird kein Ausweis mehr benötigt.
- Fahren Sie mit E-Trottinetts und E-Scootern auf der Strasse. Das Fahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt, analog den Fahrrädern.
- In Fahrverboten und Fussgängerzonen darf nicht gefahren werden.
- Wer trinkt, fährt nicht!
Die Kantonspolizei Bern wird zukünftig im ganzen Kanton Bern solche Kontrollen durchführen und die Bevölkerung weiterhin für die geltenden Regeln sensibilisieren.