Bern

Biel BE – Ermittlungen wegen Menschenhandel abgeschlossen

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(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Die Kantonspolizei Bern hat seit Frühling 2021 Ermittlungen im Zusammenhang mit Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung in Biel geführt. Drei beschuldigten Personen wird Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Arbeitsbewilligung vorgeworfen.

Nach fast zwei Jahren umfangreicher Ermittlungen hat die Kantonspolizei Bern ihre Arbeiten im Rahmen eines durch die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben geführten Strafverfahrens in Zusammenhang mit Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz abgeschlossen.

Nachdem Hinweise bei der Kantonspolizei Bern eingingen, dass in Biel mehrere Frauen ausgebeutet werden, nahm diese umfangreiche Ermittlungen auf. Im Laufe dieser zeigte sich, dass mutmasslich seit Frühling 2021 mehrere Frauen aus Spanien in die Schweiz gereist waren und teilweise auch geholt wurden, um sich in Biel zu prostituieren. Schliesslich konnte eine 36-jährige Kubanerin/Spanierin, ein 44-jähriger und ein 34-jähriger Kubaner als mutmassliche Täterschaft identifiziert werden. Die Beschuldigten stehen unter dringendem Tatverdacht, hierzulande die wesentlichen Umstände der Prostitutionstätigkeit der Frauen bestimmt zu haben. Wie die Ermittlungen und zahlreichen geführten Einvernahmen ergaben, wurden die Frauen in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Die Beschuldigten bestimmten über Art und Umfang der Prostitution, zudem sollen sie die Frauen überwacht und ihnen ein Grossteil ihres Gehaltes abgenommen haben.

Die beschuldigte Frau sowie ein beschuldigter Mann wurden in der Schweiz in Untersuchungshaft versetzt. Der zweite Beschuldigte befindet sich im Strafvollzug in Spanien.

Nebst Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz wird den Beschuldigten unter anderem Nötigung und Drohung vorgeworfen. Sie werden sich vor der Justiz verantworten müssen.

Quelle: Kapo BE