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Broc FR – Getuntes E-Trottinett erreicht über 120km/h

27.04.2026 | 14:25

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Broc FR – Getuntes E-Trottinett erreicht über 120km/h

Messungen ergaben eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 127 km/h. (Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg)

In Broc wurde ein E-Trottinett kontrolliert, das massiv zu schnell unterwegs war. Es erreichte bis zu 127 km/h. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Lenker angezeigt.

Am Sonntag, 26. April 2026, gegen 20.10 Uhr, kontrollierte die Kantonspolizei Freiburg einen Mann, der mit einem E-Trottinett unterwegs war, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritt.
Die Beamten wurden bei einer Verkehrskontrolle in Châtel-sur-Montsalvens auf die Person aufmerksam, als diese beim Anblick der Polizei wendete. Trotz Blaulicht und Sirene hielt der Trottinett-Fahrer nicht an und fuhr weiter.
Das Polizeidispositiv ermöglichte die Anhaltung des Fahrers in Broc. Es handelt sich um einen 58-jährigen Mann aus der Region.
Die Kontrolle des Trottinetts ergab, dass der Motor zu leistungsstark war, mit zwei Motoren von je 2'000 Watt anstelle der zulässigen Gesamtleistung von 500 Watt.
Messungen zeigten, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von bis zu 127 km/h erreichen konnte, rund sechsmal mehr als die erlaubten 20 km/h.
Das Trottinett wurde beschlagnahmt und der Lenker wird bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Hinweis der Polizei

Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?

Das E-Trottinett ist einem Leicht-Motorrad gleichgestellt und muss im Allgemeinen denselben Regeln folgen wie ein Fahrrad (auf dem Radstreifen, dem Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren, niemals auf dem Trottoir).

Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. Das Tragen eines Helms und heller Kleidung wird empfohlen. Die Verwendung einer ständigen Beleuchtung hinten und vorne ist vorgeschrieben.

Welchen Führerausweis muss man besitzen?

Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist obligatorisch (14 – 16 Jahre). Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren verboten. Ab 16 Jahren ist ein Führerausweis nicht mehr erforderlich.

Quelle der Polzeinachricht: Kantonspolizei Fribourg

Kategorien:

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