Messungen ergaben eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 127 km/h. (Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg)
In Broc wurde ein E-Trottinett kontrolliert, das massiv zu schnell unterwegs war. Es erreichte bis zu 127 km/h. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Lenker angezeigt.
Hinweis der Polizei
Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?
Das E-Trottinett ist einem Leicht-Motorrad gleichgestellt und muss im Allgemeinen denselben Regeln folgen wie ein Fahrrad (auf dem Radstreifen, dem Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren, niemals auf dem Trottoir).
Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. Das Tragen eines Helms und heller Kleidung wird empfohlen. Die Verwendung einer ständigen Beleuchtung hinten und vorne ist vorgeschrieben.
Welchen Führerausweis muss man besitzen?
Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist obligatorisch (14 – 16 Jahre). Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren verboten. Ab 16 Jahren ist ein Führerausweis nicht mehr erforderlich.



