Kurz nach 8.30 Uhr stoppte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau auf der Maurenstrasse einen 40-jährigen Autofahrer, der mit stark vereister Frontscheibe unterwegs war. Nachdem der Pole die Scheibe vom Eis befreit hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau macht auf die Gefahren aufmerksam:
Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrenden und andere Verkehrsteilnehmende. Zudem muss mit dem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht hat. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.
Quelle der Meldung: Kapo TG