Graubünden

Chur GR - Strafverfahren betreffend den Brand in der Postautogarage eingestellt

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kecko (CC BY 2.0))

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat am 26. September 2019 das Verfahren zur Abklärung der Ursachen des Brandfalls in der Postautogarage in Chur eingestellt. Das Verfahren war nach dem Brand vom 16. Januar 2019 in der Postautogarage, der zu einem Sachschaden von über CHF 10 Mio. führte, angehoben worden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Am 16. Januar 2019 kam es in der Einstellhalle der PostAuto Schweiz AG in Chur zu einem Brand, welcher zu einem Sachschaden von CHF 10'852'053.80 führte. Der Fahrzeug- und Mobiliarschaden belief sich dabei auf CHF 6'786'001.80, der Immobiliarschaden auf CHF 4'066'052.00.

Der Brand war am Abend des 16. Januar 2019, um ca. 20.45 Uhr, in einem in der Garage kurz zuvor abgestellten Postauto ausgebrochen und breitete sich in der Folge trotz dem Einsatz der sofort herbeigerufenen Feuerwehr Chur über die gesamte offene Einstellhalle aus.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung zur Abklärung der Brandursache.

Die in Auftrag gegebenen Ermittlungen beinhalteten insbesondere die Befragung diverser beteiligter Personen, die Auswertung massgebender Produktions- und Unterhaltsunterlagen und den Beizug polizeiinterner Brandermittler sowie des Forensischen Instituts Zürich (FOR). Gestützt auf das Untersuchungsergebnis, insbesondere die Schlussfolgerungen des FOR, lag die Brandursache in einem Kurzschluss an einer Kabelleitung im Alternator des genannten Postautos.

Dieser technische Defekt war weder von aussen erkennbar noch im Rahmen der normalen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wahrnehmbar gewesen. Zudem war die durch diesen Defekt ausgelöste Kettenreaktion mit dem Brand als Folge für die mit und an diesem Fahrzeug arbeitenden Personen nicht vorhersehbar. Damit konnte weder einem verantwortlichen Fahrzeugführer noch der mit dem Unterhalt des betreffenden Wagens betrauten Firma ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden. Schliesslich konnte der technische Defekt auch nicht der Herstellerfirma des fraglichen Postautos bzw. einem bestimmten Mitarbeiter derselben zugerechnet werden.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren nunmehr eingestellt. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.