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Chur: Zu laut, zu schnell, zu gefährlich...

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Chur: Zu laut, zu schnell, zu gefährlich...

Aufgrund von vermehrten Reklamationen und Meldungen aus der Churer Bevölkerung sowie aufgrund eigener Feststellungen hat die Stadtpolizei während den letzten Wochen mehrere Fahrzeuglenkende wegen Hochdrehen des Motors, Beschleunigungsexzessen mit quietschenden Reifen sowie...

Diese Verkehrsregelverletzungen betreffen Fahrzeuglenkende mit teils auffälligen getunten Sportwagen, welche sowohl am Tag wie auch in der Nacht mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten einerseits die Anwohnerschaft, Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmende verärgern, vor allem aber auch gefährden.

Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss sich jedermann im Strassenverkehr so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird und die Fahrzeuglenker haben die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen. Vermeidbare Belästigungen wie Lärm, Staub, Rauch usw.

sind zu unterlassen. Die EU-Verordnung über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen lässt heute die sogenannten Klappenauspuffsysteme zu, welche besonders bei hoher Tourenzahl ohrenbetäubender Lärm verursachen können. Ab 2016 werden diese Auspuffsysteme verboten.

Unabhängig dieser Auslegung gilt bezüglich "Vermeiden von Lärm" Art. 33 der eidgenössischen Verkehrsregelnverordnung (VRV), welcher unter anderem Folgendes untersagt:

  • hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen
  • zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeuges, namentlich beim Anfahren sowie
  • fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften

Die Stadtpolizei verfolgt diesbezüglich auch in Zukunft eine strikte Verzeigungspraxis und wird mit weiteren Schwerpunktkontrollen die fehlbaren Fahrzeuglenkenden zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entsprechenden Strafbefehl kann dies für die beschuldigte Person teuer zu stehen kommen, da sich Geldstrafen/Bussen mit Verfahrenskosten auf mehrere hundert Franken belaufen können.

Bei entsprechenden Feststellungen der Bevölkerung nimmt die Stadtpolizei Meldungen unter Tel. 081 254 53 00 entgegen.

Kategorien:

Graubünden
Verkehr

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