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Coronavirus – Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten – Gratistests für alle

Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten – Gratistests für alle – Symbolbild
Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten – Gratistests für alle – Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Der Bundesrat will mit einer massiven Ausweitung des Testens die Öffnungsschritte begleiten. Damit mehr getestet wird, schlägt er vor, dass der Bund die Kosten sämtlicher Tests übernimmt. Um die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und Schulen wiederholt Tests durchführen. Unternehmen, die häufig testen, können von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Zudem will der Bundesrat jeder Person fünf Selbsttests pro Monat gratis abgeben, sobald verlässliche Tests zur Verfügung stehen. Damit alle Personen sich sofort testen lassen können, werden alle Tests in Apotheken oder Testzentren kostenlos sein, auch für Personen ohne Symptome. Die Kosten für diese Ausweitung werden auf über eine Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 12. März definitiv entscheiden.

Um Infektionsketten gezielt zu unterbrechen, muss rasch identifiziert werden können, wer das Virus in sich trägt. Das Testen ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Nachdem nun die Test- und Laborkapazitäten verfügbar sind und bald auch Selbsttests genutzt werden können, will der Bundesrat das Testen mit kostenlosen Tests für alle massiv ausweiten. Damit soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Weil die ansteckenderen Virusvarianten sich immer stärker ausbreiten, muss die Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen verstärkt werden.

Kostenloses Testen ab dem 15. März vorgesehen
Der Bundesrat hat die Teststrategie mehrmals ausgeweitet. Heute finanziert der Bund nicht nur die Tests von Personen mit Symptomen, sondern auch Tests von symptomlosen Personen in Altersheimen und Schulen sowie zur Bekämpfung von lokalen Ausbrüchen. Neu soll der Bund ab dem 15. März die Kosten sämtlicher Tests übernehmen.

Wiederholte Tests in Unternehmen und an Schulen
Die mobile Bevölkerung in Unternehmen und Schulen soll wiederholt mittels gepoolten Speichel-Proben getestet werden. Bei dieser Testform werden die Proben der Testpersonen nicht einzeln, sondern in einer einzigen Sammelprobe analysiert. Damit kann der Material- und Zeitaufwand stark reduziert werden. Die wiederholte Testung in Betrieben ist kein Ersatz für Schutzkonzepte, sondern dient als zusätzlicher Schutz. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kantone sollen Unternehmen, die häufig testen, von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreien können.

Selbsttests für alle
Der Erfolg der Pandemiebekämpfung beruht seit Beginn auch auf der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Bundesrat will auch den Zugang zu Selbsttests erleichtern. Alle Personen sollen sich regelmässig testen können, auch wenn sie keine Symptome haben. Jede Person soll monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Weil für die Anwendung von Selbsttests bei Personen ohne Symptome noch nicht genügend Informationen vorliegen, hat das Bundesamt für Gesundheit noch keine derartigen Tests genehmigt. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass der Bund auch die Kosten für alle Schnelltests in Apotheken und Testzentren übernimmt. Diese Regel gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Ausweitung der Teststrategie mit Risiken verbunden
Die Ausweitung der Teststrategie ist mit gewissen Risiken verbunden, denn jedes Testresultat ist nur eine Momentaufnahme. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests. Ein negativer Test darf nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Das Tragen einer Maske und das Abstandhalten werden weiterhin nötig sein. Wichtig ist zudem, dass Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest einen PCR-Test machen und sich sofort in Isolation begeben. Noch offen ist, ob ein negatives Testresultat als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen oder den Zugang zu gewissen Bereichen definiert werden darf.

Kosten von schätzungsweise eine Milliarde Franken
Die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie belaufen sich für das Jahr 2021 auf schätzungsweise über eine Milliarde Franken. Grundlage bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist.