Mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen dürfte durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind. Der Bund hat deshalb Mitte Dezember das Testen von Personen ohne Symptome im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz zugelassen. Um den Anreiz für solche Tests zu erhöhen, übernimmt der Bund neu die Kosten dafür. Die Tests können vom Personal selbst vor Ort vorgenommen und negative Resultate dieser Schnelltests müssen nicht gemeldet werden. Wird jemand positiv getestet, muss ein PCR-Test durchgeführt und das Resultat gemeldet werden.
Die erweiterte Teststrategie soll auch dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen. Dies nicht zuletzt auch, weil sich die neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus in der Schweiz weiter verbreiten. Der Bund übernimmt auch in diesen Fällen die Kosten für die Testung von Personen ohne Symptome. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden.
Die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit werden entsprechend angepasst. Die erweiterte Teststrategie erfordert eine Änderung der Covid-19-Verordnung 3, die morgen Donnerstag, 28.1.2021 in Kraft tritt.
Quarantäneregel angepasst
Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt. Gemäss der bis anhin geltenden Regelung muss sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) durchführt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.
Verkürzte Reisequarantäne
Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
Breitere Erfassung der Kontaktdaten
Bisher werden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder -gebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst. Dadurch können Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.
Die vom Bundesrat beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen. Sie treten am 8. Februar 2021 in Kraft.
Ordnungsbussen: Straftatbestände explizit aufgeführt.
Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung. Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse soll die Einhaltung der Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten.
Bund übernimmt Kosten für Impfung in Apotheken
Der Bund übernimmt ab dem 1. Februar auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker und zwar zu denselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren. Dies erlaubt den Kantonen, die Apotheken in ihre Impforganisation zu integrieren.
Prüfung von Atemschutzmasken
Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis in Lagerbeständen des Bundes oder der Kantone, sollen nachträglich geprüft werden können. Erfüllen diese Atemschutzmasken die nachträgliche Prüfung nicht, dürfen diese nicht benutzt werden. Der Bundesrat hat heute die Covid-19-Verordnung 3 entsprechend geändert. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurden wegen des hohen Bedarfs beim Gesundheitspersonal in grossen Mengen Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis eingekauft.
Nur langsame Abnahme der Fallzahlen
Die epidemiologische Lage entspannt sich in der Schweiz nur langsam, insbesondere bei der Zahl der Neuansteckungen. Deutlicher ist die Abnahme bei den Hospitalisationen und den Todesfällen. Auf den Intensivstationen bleibt die Belastung allerdings unverändert hoch. Der Anteil der neuen Virusvarianten verdoppelt sich nach wie vor jede Woche. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung mit Sorge. Sein Ziel bleibt eine rasche und deutliche Abnahme der Fallzahlen.
Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen.