Die mit Allgemeinverfügung am 18. Dezember 2020 als kantonale Zusatzmassnahme beschlossene Schliessung von Bordell- und Erotikbetrieben, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs läuft per 19. April 2021 aus und wird nicht verlängert.
Aufgrund verschiedener Lockerungsmassnahmen, die vom Bundesrat ausgehen und der schwierigen Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter erachtet es der Kantons-ärztliche Dienst als gerechtfertigt, die Allgemeinverfügung per 19. April 2021 auslaufen zu lassen und den Erotik- und Sexbetrieben, insbesondere den dort Arbeitenden, unter strikter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen eine Perspektive zu geben. Es gelten somit die aktuellen Bundesregeln.
Erotikbetriebe dürfen wieder öffnen. Das Gastronomieangebot in Innenräumen sowie das Betreiben von Wellnesseinrichtungen am Standort von Erotikunternehmungen sind jedoch weiterhin nicht gestattet.