Coronavirus im Kanton Aargau – Die Lage im Aargauer Gesundheits-, Pflegeund Betreuungswesen
Kanton Aargau
(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)
Der Regierungsrat hält vorderhand an den kantonalen Schutzmassnahmen fest und setzt sich für Fixkosten-Abgeltungen für von Schliessung betroffene Unternehmen ein.
Der Regierungsrat ist besorgt über die nach wie vor stark
angespannte Situation im Aargauer Gesundheitswesen
sowie in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die
Entwicklung der Fallzahlen und des Reproduktionswerts
deuten darauf hin, dass die in den letzten Wochen vom
Bundesrat angeordneten Massnahmen Wirkung zeigen.
Für den weiteren Verlauf der Coronavirus-Krise wird entscheidend sein, ob die am 18. Dezember 2020 auf nationaler und kantonaler Ebene beschlossenen Verschärfungen
zu einer Entspannung führen werden.
Weiter sind die in
Grossbritannien und Südafrika aufgetauchten Mutationsvarianten des Virus im Auge zu behalten. In einer Vernehmlassung des Bundes setzt sich der Regierungsrat
dafür ein, dass von Schliessung betroffene Unternehmen
finanzielle Unterstützung zur Deckung ihrer Fixkosten erhalten. Landammann Markus Dieth appelliert zum Jahreswechsel an den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten
Am 11. Dezember 2020 hatte der Bundesrat wegen der
zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie einschneidende
Regelungen und Verbote verordnet und bereits eine Woche
später nochmals massiv verschärft. Der Regierungsrat beschloss zudem am 18. Dezember 2020 zusätzliche Massnahmen auf kantonaler Ebene zum Schutz der Bevölkerung
und des Gesundheitswesens sowie von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Diese hohe Dynamik zeigt, wie schnell sich vor Weihnachten
die Coronavirus-Lage verschlechtert hatte. Auch im Kanton Aargau stiegen die Fallzahlen innert kürzester Zeit rasant
an; der Reproduktionswert hatte die kritische Grenze deutlich überschritten. Die Aargauer Spitäler, Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelangten durch diese Entwicklung an
ihre Belastungsgrenze; insbesondere auch was die personellen Ressourcen anbetrifft.
Der Regierungsrat musste alles Notwendige unternehmen, um einen Kollaps des Aargauer Gesundheitssystems zu vermeiden.
Der Regierungsrat hält an den am 18. Dezember 2020 beschlossenen kantonalen Massnahmen fest. In der letzten
Woche hat zwar im Kanton Aargau die Zahl der neuen laborbestätigten Fälle abgenommen, wobei sich über die Weihnachtstage deutlich weniger Personen testen liessen. Der
Reproduktionswert ist seit dem 19. Dezember 2020 von 1.13
kontinuierlich auf aktuell 0.89 gesunken. Trotz dieser Entwicklung ist die aktuelle Coronavirus-Lage im Kanton Aargau weiterhin stark angespannt, dies insbesondere aufgrund
der hohen Auslastung der Intensivpflegestationen in den
Akutspitälern sowie der Belastungen in vielen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen.
Die aktuellen Spitalkapazitäten im kantonalen Gesundheitswesen sind nahezu ausgeschöpft und werden durch krankheitsbedingte personelle Ausfälle zusätzlich belastet. Sollten
die Hospitalisationszahlen weiter steigen, droht nach wie vor
eine Überlastungssituation der Spitäler. Aktuell werden vom
Contact-Tracing-Center zusätzliche Massnahmen ergriffen,
um die neue Variante des Coronavirus (VOC-202012/01)
identifizieren und deren Verbreitung verhindern beziehungsweise verlangsamen zu können (strikte Einhaltung der Quarantänemassnahmen; Testing der gefährdeten Personen;
Genotypisierung bei positivem Test, um herauszufinden, ob
es sich um eine Mutationsvariante handelt).
Der Regierungsrat hatte am 2. Dezember 2020 ein weiteres
Unterstützungspaket für Unternehmen beschlossen, um die
Folgen der Coronavirus-Krise abzufedern und dieses am
23. Dezember 2020 nochmals erweitert: durch Lockerung
der Anspruchsvoraussetzungen für kantonale Härtefallmassnahmen (erforderlicher Umsatzrückgang neu 25 Prozent
statt 40 Prozent); vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren für Unternehmen mit einem Umsatz bis 200'000
Franken; Unterstützung für Unternehmen bei der Erstellung
der Liquiditätsplanung.
Der Regierungsrat hatte für dieses Härtefallprogramm einen
Verpflichtungskredit über 125 Millionen Franken vorzeitig
freigegeben, nachdem die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am 14. Dezember 2020 dazu die Ermächtigung erteilte hatte. Die abschliessende Beratung im
Grossen Rat findet am 5. Januar 2021 statt.
Die bisherigen Härtefall-Unterstützungsmassnahmen von
Bund und Kanton (nichtrückzahlbare Beiträge und/oder Ausfallgarantien des Kantons für Bankkredite) waren auf die mittelfristige Überlebensfähigkeit von üblicherweise gesunden
Unternehmen beziehungsweise die Überbrückung von Liquiditätsengpässen fokussiert.
Zur Bekämpfung der zweiten Welle mussten Schutzmassnahmen angeordnet werden, die zu erneuten befristeten
Schliessungen von zahlreichen Unternehmen führten. Die
bestehenden Instrumente genügen aus Sicht des Regierungsrats nicht, um die wirtschaftlichen Folgen dieser staatlichen Anordnungen abdämpfen zu können. Er setzt sich in
einer Vernehmlassung des Bundes zum "Covid-19-Januarpaket" dafür ein, dass an von Schliessungen betroffene Unternehmen künftig auch Fixkosten-Abgeltungen ausgerichtet
werden können.
Der Regierungsrat begrüsst den vom Bund
zur Diskussion gestellte Vorschlag, die Finanzierung dieser
Fixkosten-Beiträge über die Bundesratsreserve zu finanzieren.
Der Regierungsrat unterstützt weiter eine Senkung des Umsatzrückganges zur Beanspruchung von Härtefallmassnahmen von 40 auf 25 Prozent auf nationaler Ebene; entsprechend der vom Regierungsrat bereits beschlossenen
kantonalen Regelung. Keine Notwendigkeit sieht der Regierungsrat hingegen für eine rasche Neuauflage der Covid-19-
Solidarbürgschaften für besonders betroffene Branchen.



