Der Regierungsrat ist besorgt über die nach wie vor stark angespannte Situation im Aargauer Gesundheitswesen sowie in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Entwicklung der Fallzahlen und des Reproduktionswerts deuten darauf hin, dass die in den letzten Wochen vom Bundesrat angeordneten Massnahmen Wirkung zeigen. Für den weiteren Verlauf der Coronavirus-Krise wird entscheidend sein, ob die am 18. Dezember 2020 auf nationaler und kantonaler Ebene beschlossenen Verschärfungen zu einer Entspannung führen werden.
Weiter sind die in Grossbritannien und Südafrika aufgetauchten Mutationsvarianten des Virus im Auge zu behalten. In einer Vernehmlassung des Bundes setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass von Schliessung betroffene Unternehmen finanzielle Unterstützung zur Deckung ihrer Fixkosten erhalten. Landammann Markus Dieth appelliert zum Jahreswechsel an den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten
Am 11. Dezember 2020 hatte der Bundesrat wegen der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie einschneidende Regelungen und Verbote verordnet und bereits eine Woche später nochmals massiv verschärft. Der Regierungsrat beschloss zudem am 18. Dezember 2020 zusätzliche Massnahmen auf kantonaler Ebene zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitswesens sowie von Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Diese hohe Dynamik zeigt, wie schnell sich vor Weihnachten die Coronavirus-Lage verschlechtert hatte. Auch im Kanton Aargau stiegen die Fallzahlen innert kürzester Zeit rasant an; der Reproduktionswert hatte die kritische Grenze deutlich überschritten. Die Aargauer Spitäler, Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelangten durch diese Entwicklung an ihre Belastungsgrenze; insbesondere auch was die personellen Ressourcen anbetrifft.
Der Regierungsrat musste alles Notwendige unternehmen, um einen Kollaps des Aargauer Gesundheitssystems zu vermeiden. Der Regierungsrat hält an den am 18. Dezember 2020 beschlossenen kantonalen Massnahmen fest. In der letzten Woche hat zwar im Kanton Aargau die Zahl der neuen laborbestätigten Fälle abgenommen, wobei sich über die Weihnachtstage deutlich weniger Personen testen liessen. Der Reproduktionswert ist seit dem 19. Dezember 2020 von 1.13 kontinuierlich auf aktuell 0.89 gesunken. Trotz dieser Entwicklung ist die aktuelle Coronavirus-Lage im Kanton Aargau weiterhin stark angespannt, dies insbesondere aufgrund der hohen Auslastung der Intensivpflegestationen in den Akutspitälern sowie der Belastungen in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die aktuellen Spitalkapazitäten im kantonalen Gesundheitswesen sind nahezu ausgeschöpft und werden durch krankheitsbedingte personelle Ausfälle zusätzlich belastet. Sollten die Hospitalisationszahlen weiter steigen, droht nach wie vor eine Überlastungssituation der Spitäler. Aktuell werden vom Contact-Tracing-Center zusätzliche Massnahmen ergriffen, um die neue Variante des Coronavirus (VOC-202012/01) identifizieren und deren Verbreitung verhindern beziehungsweise verlangsamen zu können (strikte Einhaltung der Quarantänemassnahmen; Testing der gefährdeten Personen; Genotypisierung bei positivem Test, um herauszufinden, ob es sich um eine Mutationsvariante handelt).
Der Regierungsrat hatte am 2. Dezember 2020 ein weiteres Unterstützungspaket für Unternehmen beschlossen, um die Folgen der Coronavirus-Krise abzufedern und dieses am 23. Dezember 2020 nochmals erweitert: durch Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen für kantonale Härtefallmassnahmen (erforderlicher Umsatzrückgang neu 25 Prozent statt 40 Prozent); vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren für Unternehmen mit einem Umsatz bis 200'000 Franken; Unterstützung für Unternehmen bei der Erstellung der Liquiditätsplanung. Der Regierungsrat hatte für dieses Härtefallprogramm einen Verpflichtungskredit über 125 Millionen Franken vorzeitig freigegeben, nachdem die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am 14. Dezember 2020 dazu die Ermächtigung erteilte hatte. Die abschliessende Beratung im Grossen Rat findet am 5. Januar 2021 statt.
Die bisherigen Härtefall-Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton (nichtrückzahlbare Beiträge und/oder Ausfallgarantien des Kantons für Bankkredite) waren auf die mittelfristige Überlebensfähigkeit von üblicherweise gesunden Unternehmen beziehungsweise die Überbrückung von Liquiditätsengpässen fokussiert. Zur Bekämpfung der zweiten Welle mussten Schutzmassnahmen angeordnet werden, die zu erneuten befristeten Schliessungen von zahlreichen Unternehmen führten. Die bestehenden Instrumente genügen aus Sicht des Regierungsrats nicht, um die wirtschaftlichen Folgen dieser staatlichen Anordnungen abdämpfen zu können. Er setzt sich in einer Vernehmlassung des Bundes zum "Covid-19-Januarpaket" dafür ein, dass an von Schliessungen betroffene Unternehmen künftig auch Fixkosten-Abgeltungen ausgerichtet werden können.
Der Regierungsrat begrüsst den vom Bund zur Diskussion gestellte Vorschlag, die Finanzierung dieser Fixkosten-Beiträge über die Bundesratsreserve zu finanzieren. Der Regierungsrat unterstützt weiter eine Senkung des Umsatzrückganges zur Beanspruchung von Härtefallmassnahmen von 40 auf 25 Prozent auf nationaler Ebene; entsprechend der vom Regierungsrat bereits beschlossenen kantonalen Regelung. Keine Notwendigkeit sieht der Regierungsrat hingegen für eine rasche Neuauflage der Covid-19- Solidarbürgschaften für besonders betroffene Branchen.