Die kantonale Finanzkommission (FIKO) begrüsst die Entschädigung an die Solothuner Spitäler und Klinken. Sie beantragt dem Kantonsrat mit einem präzisierenden Antrag die Zustimmung zum Vorschlag des Regierungsrates. Dieser sieht vor, dass die Solothurner Spitäler und Kliniken für die Periode des ersten Lockdowns (März/April 2020) eine Entschädigung in Form einer Akontozahlung ausbezahlt erhalten. Damit soll die Liquidität der Institutionen gesichert werden. Die FIKO nahm von den komplexen Berechnungen Kenntnis, präzisierte den Antrag jedoch dahingehend, dass diese Akontozahlungen in der Höhe von rund 16 Mio. Franken unter Vorbehalt der Subsidiarität sowie ohne Präjudiz hinsichtlich der Berechnungen erfolgen sollen. Damit können die Berechnungen nach Vorliegen der Jahresabschlüsse validiert und unter Umständen angepasst werden.
Die FIKO anerkennt mit diesem Beschluss, dass der Kanton gegenüber diesen Leistungserbringern im Gesundheitswesen mindestens teilweise in der Pflicht steht. Sie erwartet aber auch, dass der Bund sich an den entgangenen Einnahmen beteiligen wird. Sie versteht den Beschluss ebenso als Zeichen der Unterstützung an das stark geforderte Gesundheitspersonal.
Modernisierung der Informatik-Arbeitsplätze in der Verwaltung: Die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung wurden bisher nach der Strategie der sogenannten Thin-Clients ausgerüstet (Computer, die selbst kaum Anwendungen ausführen und ihre Rechenleistung an einen zentralen Server auslagern und deshalb mit einem Rechenzentrum verbunden sein müssen). Im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie des Regierungsrates, insbesondere aber auch aufgrund von neuen Arbeitsformen mit wechselnden Arbeitsorten und Arbeitsplätzen bis hin zu Homeoffice soll für die kantonale Verwaltung inkl. Gerichte eine Tranche Rechner - 800 Laptop, 200 PC - beschafft werden. Die FIKO hat dem Beschlussesentwurf mit einem Verpflichtungskredit von 1.6 Mio. Franken für diese Beschaffung einstimmig zugestimmt.