Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 benötigen Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die epidemiologische Lage im Kanton und in der Region sowie die Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing und den Testungen dies zulassen.
Auch müssen die Skigebiete ein genehmigtes Schutzkonzept haben. Nach Einschätzung des Gesundheitsdepartementes sind die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Skigebiete im Kanton aktuell erfüllt. Den Betreiberinnen und Betreibern von Skigebieten wird per 31. Dezember 2020 eine Bewilligung für den Betrieb der Skigebiete erteilt.
Die Situation wird laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage jederzeit möglich. Die Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen.