Uri

Coronavirus im Kanton Uri - Professionelle Jugendtreffs unter Auflagen offen

Die Lage im Kanton Uri am 29.01.2021.
Die Lage im Kanton Uri am 29.01.2021. (Bildquelle: Wikipedia)

Der Sonderstab COVID-19 hat sich am Donnerstag, 28. Januar 2021, zum Lagerapport getroffen. Die Anzahl Neuinfektionen im Kanton Uri hat gegenüber der Vorwoche erneut abgenommen. Der Sonderstab deutet dies als Zeichen, dass die auf Bundesebene ergriffenen Massnahmen greifen. Dennoch bleibt der Respekt vor einer Überhandnahme von Virusmutationen, was wiederum zu einem Anstieg der Fallzahlen führen könnte. Aktuell gibt es im Kanton Uri 58 aktive Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. 135 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Drei mit dem Virus infizierte Menschen sind hospitalisiert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 37 Verstorbenen seit Beginn der Pandemie

Stand der Covid-19-Impfungen Bis Donnerstagabend, 28. Januar 2021, sind im Kanton Uri 1’874 Impfungen durchgeführt worden. 318 Personen haben bereits die zweite Impfung erhalten. Mit einer vorausschauenden Planung der verfügbaren Impfstoffe will der Kanton Uri sicherstellen, dass jede geimpfte Person die zweite Dosis zur richtigen Zeit erhält. Der gesamte Impfstoff, den der Bund dem Kanton Uri in Aussicht gestellt hat, ist bereits bis Ende Februar 2021 eingeplant und wird entsprechend verimpft.

Wer wird prioritär geimpft? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 25. Januar 2021 die Priorisierungsgruppen für die Covid-19-Impfung geändert. Neu sollen auch Gesundheitsfachpersonen mit direktem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen prioritär geimpft werden.

Der Kanton Uri hält sich an die Richtlinien des BAG und impft die folgenden Personen in erster Priorität:

  • Personen ab 75 Jahren
  • Personen mit chronischen Vorerkrankungen mit höchstem Risiko
  • Gesundheitspersonal in Pflegeheimen, Spitex, Intensivpflege und Notaufnahme im Kantonsspital, Rettungsdienst, Hausarztpraxen (MPA)

Geduld für Impfung in Hausarztpraxen Weil sich auch die vom Bund zugesagten Lieferungen des Impfstofftyps Moderna verzögern, verfügen die Hausarztpraxen vorerst nur über sehr kleine Impfkontingente. Deshalb können sie zum jetzigen Zeitpunkt der grossen Nachfrage nach Impfterminen seitens der Urner Bevölkerung nur sehr begrenzt nachkommen. Der Sonderstab Covid-19 ersucht dafür um Verständnis.

Fragen zur Impfung beantworten entweder die Nationale Impf-Infoline (täglich 6 bis 23 Uhr): 058 377 88 92 oder die Hausärztinnen und Hausärzte. Des Weiteren finden Sie ausführliche Informationen, Merkblätter, Grafiken, FAQs (häufig gestellte Fragen) und kurze Filme auf der BAG-Homepage: https://bag-[coronavirus](https://polizeiticker.ch/thema/coronavirus).ch/impfung/.

Treffen mit sozialen Institutionen Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold und Vertreter des Sonderstabs haben sich am Donnerstag, 28. Februar 2021, mit Vertretern und Vertreterinnen von sozialen Institutionen, Beratungsstellen und Sozialdienste, Institutionen und Beratungsstellen im Rahmen einer Videokonferenz getroffen. Das Treffen diente dem Austausch zur aktuellen Lage und der damit verbundenen Herausforderungen für die von den sozialen Institutionen, Beratungsstellen und Sozialdienste betreuten Personen. Der Austausch war offen und konstruktiv, vermittelte ein umfassendes Stimmungsbild und zeigte auf, wie sich die Situation aktuell zeigt und mit welchen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen ist. Gegenseitig wurde vereinbart, dass ein weiteres Treffen in diesem Kreis im Frühling 2021 stattfinden soll.

Professionelle Jugendtreffs unter Auflagen offen Institutionen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (professionell geleitete Jugendtreffs) im Kanton Uri können mit Auflagen geöffnet bleiben. Unter anderem ist für Angebote in Innenräumen für alle Altersstufen die zur Verfügung stehende Fläche massgebend dafür, wie viele Personen sich im Jugendtreff aufhalten dürfen. Für Aktivitäten im Aussenraum (in Begleitung durch Fachperson) gilt für alle Altersstufen die Abstandspflicht bzw. bei fehlendem Abstand Maskenpflicht ab 12 Jahren. Beim Angebot der mobilen Jugendarbeit ist im öffentlichen Raum eine maximale Gruppengrösse von fünf Personen erlaubt.