Der Bundesrat bleibt nach ausgiebiger Diskussion bei seiner Einschätzung, dass es nicht Aufgabe der Allgemeinheit ist, die Testkosten für Personen zu finanzieren, die sich nicht impfen lassen. Letzte Woche sind 600'000 Tests für Covid-Zertifikate durchgeführt worden. In der kälteren Jahreszeit dürfte diese Zahl auf 1 Million Tests pro Woche steigen. Das entspricht Kosten von rund 47 Millionen Franken pro Woche, die bei einer unbefristeten Verlängerung der Testfinanzierung durch den Bund getragen werden müssten.
Zahl der Impfungen hat deutlich zugenommen
Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass für viele Menschen die Frage, ob sie sich impfen lassen sollen oder nicht, mit schwierigen Abwägungen verbunden ist. Seit dem 13. September gilt als Reaktion auf die angespannte Lage in den Spitälern die ausgeweitete Zertifikatspflicht. Diese Ausweitung sowie die epidemiologische Lage und die Zunahme der Hospitalisationen dürfte viele Personen dazu bewogen haben, sich nach den Sommerferien impfen zu lassen. Anfang August wurden schweizweit rund 8000, Mitte September rund 20'000 und seit kurzem rund 30'000 Erstimpfungen pro Tag durchgeführt.
Kostenloses Testen wird verlängert
Angesichts der gestiegenen Anzahl Impfungen schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund bis Ende November 2021 die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) von Personen finanziert, die eine erste Impfung erhalten haben, jedoch noch kein Zertifikat haben. Damit ist sichergestellt, dass auch Personen, die etwas mehr Zeit für ihren Impfentscheid benötigen, keine Kosten durch die Ausdehnung der Zertifikatspflicht entstehen. Diesen Vorschlag unterbreitet er den Kantonen, den Sozialpartnern und weiteren Kreisen bis am 28. September zur Konsultation. An seiner nächsten Sitzung am 1. Oktober will der Bundesrat darüber entscheiden.
Um Zeit für die Konsultation zu haben und die steigenden Impfzahlen zu unterstützen, verlängert der Bundesrat die Frist, ab welcher die bisher vom Bund übernommenen Kosten für Antigen-Schnelltests selber bezahlt werden müssen, um 10 Tage vom 1. auf den 10. Oktober 2021. Bis dahin werden sämtliche Antigen-Schnelltests vergütet, auch Tests für das Covid-Zertifikat.
Zusätzliche Kosten von rund 280 Millionen Franken
Durch den erhöhten Bedarf für Covid-19-Tests für Zertifikate seit dem 13. September und die Verlängerung der Kostenübernahme von Covid-19-Tests um 10 Tage entstehen schätzungsweise zusätzliche Kosten von rund 160 Millionen Franken. Mit der Verlängerung der Kostenübernahme der Tests für einfach geimpfte Personen bis Ende November dürften weitere 120 Millionen Franken anfallen.
Impfung weiter fördern
Die Schweiz steht aufgrund der tiefen Durchimpfung der Bevölkerung vor einem schwierigen Winter. Die Zahl der Infektionen und der Spitaleinweisungen hat in den letzten Wochen zwar abgenommen, ist aber noch immer hoch. Wenn sich in den nächsten Monaten das soziale Leben wieder vermehrt im Innern abspielt, dürfte die Zirkulation des Virus wieder zunehmen. Dadurch würden die Spitäler wieder stärker belastet. Nur eine deutliche Erhöhung der Impfquote ermöglicht es, die Zirkulation des Virus weiter zu drosseln. Die Impfung ist für alle kostenlos. Sie ist sicher und schützt sehr gut vor einer Infektion. Wer sich trotz Impfung ansteckt, erkrankt zudem sehr viel seltener schwer.
Schweizweite Koordination von Speichel-PCR-Pooltests
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung zudem entschieden, dass zusätzlich zu den bestehenden kantonalen Testprogrammen ab Mitte Oktober schweizweit PCR-Pooltests koordiniert werden. Damit sollen breite Hotspot-Testungen sowie repetitive Pooltests in allen Kantonen ermöglicht werden. Die repetitiven Testungen für Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen werden dabei über externe Dienstleister abgewickelt. Zudem wird in Konsultation geschickt, dass neu auch die individuelle, kostenpflichtige Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests für Testzertifikate möglich ist. Das Verfahren ermöglicht im Vergleich zu Antigen-Schnelltests eine zuverlässigere Identifikation von infizierten Personen.
Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate
Alle Personen, die mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff geimpft sind und in der Schweiz ein Zertifikat benötigen, können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Dies hat Bundesrat am 17. September 2021 entschieden. Damit können auch Touristinnen und Touristen einfach am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz teilnehmen.
Die Kantone sind zuständig für die Prüfung der Unterlagen sowie die Ausstellung der Covid-Zertifikate. Um die Beantragung des Zertifikats für Einreisende zu erleichtern und die Kantone zu entlasten, will der Bund nun eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Covid-Zertifikate aufbauen. Diese soll es den im Ausland geimpften oder genesenen Personen ermöglichen, die für die Zertifikatsausstellung notwendigen Informationen und Unterlagen hochzuladen.
Die Anmeldestelle wird voraussichtlich ab dem 11. Oktober 2021 zur Verfügung stehen. Deshalb soll die aktuell bis am 10. Oktober 2021 geltende Übergangsfrist für die Benutzung von menschenlesbaren Impfnachweisen um zwei weitere Wochen bis am 24. Oktober 2021 verlängert werden. So haben alle in die Schweiz Einreisenden genügend Zeit, ein Zertifikat zu erhalten. Der Bundesrat schickt diesen Vorschlag ebenfalls bis am 28. September in Konsultation.
Im Ausland mit einem nur auf der WHO-Liste geführten Impfstoff geimpfte Personen können nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Die betroffenen Personen müssen dazu persönlich bei der Kontaktstelle ihres Wohnsitzkantons erscheinen.
Länderrisikoliste aktualisiert
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in Übereinstimmung mit den übrigen Schengen-Staaten die Risikoliste aktualisiert: Auf Grund der epidemiologischen Entwicklung werden die Einreisebeschränkungen gegenüber Uruguay aufgehoben, hingegen neu Einreisebeschränkungen gegenüber Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien eingeführt. Die Änderungen treten auf den 27. September 2021 um 00:00 Uhr in Kraft.
Die Einreise aus einem Risikostaat ist für Ausländerinnen und Ausländer untersagt, die ohne Nachweis einer anerkannten Impfung für einen Kurzaufenthalt in die Schweiz einreisen wollen. Dies betrifft insbesondere Touristinnen und Touristen. Personen mit einem Schweizer Pass oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung dürfen jederzeit aus jedem Land in die Schweiz einreisen. Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular vorweisen. Zudem müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ein negatives Testergebnis vorweisen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sind auf den Webseiten des SEM und des BAG zu finden. Mittels des Online-Tools «Travelcheck» kann überprüft werden, welche Personen aus welchen Ländern unter welchen Bedingungen in die Schweiz einreisen können.
Quelle: Bundesrat