Die relevanten Indikatoren deuten derzeit auf eine gewisse Entspannung der epidemiologischen Lage hin. Zudem ergeben sich neue Möglichkeiten durch die fortschreitende Impfung und durch das vermehrte präventive Testen von asymptomatischen Personen. Aus der Sicht der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) gibt es deshalb einen Spielraum für erste vorsichtige Lockerungen. Die Vorsicht ist unter anderem angesichts der neuen Virusvarianten und der noch nicht abschliessend geklärten Frage, ob die Impfstoffe auch vor Übertragungen schützen, angezeigt. Die Situation ist fragil und kann sich rasch ändern. Eine national abgestimmte Vorgehensweise ohne kantonale Differenzierungen ist deshalb bis auf Weiteres sinnvoll.
In der Konsultation stellte sich eine knappe Mehrheit der Kantone ganz oder mit punktuellen Vorbehalten hinter die vom Bundesrat vorgeschlagene Öffnungsstrategie. Es sei wichtig, der Bevölkerung wieder eine Perspektive und eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen. Begrüsst wurden insbesondere die spezifischen Lockerungen mit Blick auf die psychische Gesundheit und die Bewegungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die besonders stark von den geltenden Einschränkungen betroffen sind. Etwas weniger als die Hälfte der Kantone beurteilte die Strategie als zu zögerlich, gefordert wurden etwa kürzere Zeitintervalle zwischen den Öffnungsschritten. Dieses Anliegen hat der Bundesrat aufgenommen, indem der nächste Öffnungsschritt bereits am 22. März und nicht erst am 1. April erfolgen soll.
Die Mehrzahl der Kantone forderte in der Konsultation, die Aussengastronomie mit strikten Schutzkonzepten bereits per 1. März zu öffnen. «Für die Mehrheit der Kantone wäre diese Teilöffnung aufgrund des überschaubaren Übertragungsrisikos im Freien vertretbar gewesen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.
Die Erfahrung zeigt, dass der Verlauf der Pandemie nicht vorausgesagt werden kann und dass die Strategie allenfalls rasch angepasst werden muss. Trotzdem will die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrats Öffnungsdaten für die Gastrounternehmen und die Kultur- und Freizeitbetriebe im Covid-19-Gesetz verankern. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt dazu: «Mit diesem Schritt könnten Bund und Kantone nicht mehr flexibel und schnell auf neue Entwicklungen reagieren. Das wäre eine unnötige Hürde im Kampf gegen das Virus.»