Bern

Coronavirus – Quarantäne für Mitarbeitende in Spitälern

Mehr als die Hälfte der Fälle von Coronavirus geheilt.
Mehr als die Hälfte der Fälle von Coronavirus geheilt. (Bildquelle: TickerMedia)

In mehreren Spitälern werden Quarantänemassnahmen für Gesundheitsfachpersonen angeordnet oder geprüft, da sie möglicherweise in Kontakt mit am Coronavirus erkrankten Personen standen. Die Regierung hat das Kantonale Führungsorgan formell eingesetzt und Massnahmen für das Kantonspersonal beschlossen.

Während der Nacht auf heute Mittwoch sind im Kanton Bern bei zwei weiteren Personen wahrscheinliche Corona-Ansteckungen festgestellt worden. Die eine Person wohnt in Biel, hat sich aber zuvor im Raum Mulhouse aufgehalten. Eine weitere Person, die aus dem Kanton Jura stammt, wurde im Spital von St-Imier hospitalisiert. Auch sie besuchte vor kurzem den Raum Mulhouse (Frankreich). Es ist derzeit unklar, ob der Aufenthalt im Raum Mulhouse zur Exposition geführt hat. Die Personen haben sich in keinem betroffenen Gebiet gemäss BAG-Liste aufgehalten und hatten keinen wissentlichen Kontakt zu an Coronavirus erkrankten Personen.

Beim Überprüfen der Kontakte der betroffenen Personen (Kontaktmanagement) fokussieren sich die Behörden aus Kapazitätsgründen verstärkt auf das Arzt- und Pflegepersonal sowie auf Personen mit besonderen Risiken. So wurde bereits für einzelne Gesundheitsfachpersonen der Spitäler von Biel und St-Imier sowie der Klinik Linde in Biel eine Quarantäne angeordnet; andere sind noch in Abklärung.

Das Kantonsarztamt schult derzeit zusätzliche Personen im Kontaktmanagement. Es wird sich aber mit der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus verstärkt auf jene Personen konzentrieren müssen, bei denen die Wahrscheinlichkeit, mit dem Virus in Berührung zu kommen, am grössten ist und die am meisten gefährdet sind. Das Kantonsarztamt sucht freiwillige Ärzte, auch pensionierte, für eine fachliche Aufsicht der Personen, die das Kontaktmanagement durchführen.

Kantonales Führungsorgan zur Bewältigung des Coronavirus eingesetzt
Der Bundesrat hat aufgrund des Coronavirus am 28. Februar 2020 die besondere Lage ausgerufen. Am selben Tag übernahm das Kantonale Führungsorgan (KFO) im Kanton Bern die Koordination und Steuerung der kantonalen Aufgaben, um das Ausbreiten des Coronavirus (Covid-19) zu bekämpfen. Dieses Organ ist speziell für die Krisen- und Katastrophenbewältigung zuständig. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das KFO an der heutigen Sitzung rückwirkend eingesetzt. Er ermächtigt das Führungsorgan, die nötigen Massnahmen zur Bekämpfung des Virus anzuordnen und die Umsetzung der durch den Bund bereits beschlossenen oder noch folgenden Massnahmen im Kanton Bern sicherzustellen.

Im Weiteren hat der Regierungsrat heute im Zusammenhang mit Corona vorsorgliche personalrechtliche Massnahmen für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung beschlossen. Die Amtsleitungen werden befugt, bei einer Ausbreitungsgefahr für die Mitarbeitenden wenn möglich Arbeit von Zuhause (Home-Office) anzuordnen. Die entsprechenden technischen Lösungen stellt das Informatikamt bereit. Der Beschluss regelt auch das Vorgehen, wenn Mitarbeitende wegen einer Quarantäne funktions- oder situationsbedingt nicht arbeiten können. Für solche Fälle kann ein Kurzurlaub gewährt werden. Der Beschluss ist bis am 31. März befristet.