Basel-Landschaft

Coronavirus – Vier zusätzliche Fälle festgestellt an Primarschule

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Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia AG)

Am Samstag, 30. Januar 2021, registrierte der Kantonsärztliche Dienst weitere Infektionen mit einer mutierten COVID-19-Virusvariante. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in Niederdorf wurde bis zum 8. Februar 2021 Quarantäne verordnet. Die neuen Tests an der Primarschule Niederdorf haben vier zusätzliche positive Fälle ergeben, drei Kinder und eine Lehrperson. Die Ansteckungen fokussieren sich auf den Kindergarten.

Um Infektionsketten zu unterbrechen, wurden alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens am Montagnachmittag, 1. Februar 2021, zu einem Corona-Test mittels Speichelprobe aufgeboten. Es wurden rund 130 Kinder und 20 Lehrpersonen getestet. Bereits positive oder erkrankte Kinder wurden nicht nochmals getestet. Die Abklärung ergab vier neue positive Tests. Dabei handelt sich es um drei Kinder aus den Kindergärten und eine Kindergartenlehrperson, davon waren zwei Kinder mit dem mutierten Virus angesteckt sowie die Kindergartenlehrperson. Die Tests der Kinder der weiteren Klassen und der Lehrpersonen waren alle negativ.

Der Ansteckungsfokus kann auf die beiden Kindergartenklassen eingegrenzt werden. Da die Kindergartenklassen bereits ab 27. Januar 2021 in Quarantäne und die erkrankten Geschwisterkinder nicht mehr in der Schule waren, fand seit diesem Datum kein Kontakt mehr mit den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe statt.

Mutationen festgestellt
Alle sieben Erwachsenen (Eltern, Grosseltern), welche vergangene Woche getestet worden sind, wurden mit dem mutierten Virus angesteckt. Drei Kinder wurden in der ersten Phase positiv getestet und bei zwei von ihnen wurde die Mutation nachgewiesen.

Die Quarantäne für alle Schülerinnen und Schüler wird bis und mit 5. Februar 2021 festgelegt und damit dem Quarantäneende der Kindergartenkinder angepasst. In der Woche vom 8. Februar 2021 findet normaler Präsenzunterricht statt. Dies gilt auch für weitere familien- und schulergänzende Angebote (Kita, Spielgruppe, Mittagstisch sowie der Musikschule).