Der Präsident des runden Tischs zur Bewältigung der Brandkatastrophe im Le Constellation in Crans-Montana hat die Kriterien für die Zusammensetzung festgelegt. Darin sollen die Opfer, deren Angehörige sowie Personen und helfende Institutionen vertreten sein, die zu einer Lösung beitragen können.
In den letzten Wochen hat Laurent Kurth, Präsident des runden Tisches zur Bewältigung der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 im Le Constellation in Crans-Montana, verschiedene Sondierungsgespräche im Hinblick auf die Zusammensetzung des runden Tisches geführt. Ziel dieser Gespräche war es, den Zweck, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des runden Tisches zu klären.
Nun hat Laurent Kurth über die Kriterien für die Zusammensetzung des runden Tischs entschieden. Am runden Tisch sollen Personen vertreten sein, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse der Opfer und deren Angehörigen sowie die Interessen der Personen und Institutionen repräsentieren, die zu einer Lösung beitragen können.
Alle sollen über spezifisches Fachwissen in den betroffenen Rechtsbereichen verfügen, insbesondere Fachkenntnisse in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Gesundheitsrecht und Haftpflichtrecht, Strafrecht und im Bereich des öffentlichen Rechts.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des runden Tischs werden ihr Mandat unabhängig oder im Interesse ihrer Mandanten ausüben. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren. Die Teilnahme ist unabhängig davon möglich, ob diese Personen in irgendeiner Form im Rahmen des Strafverfahrens beauftragt wurden;
- Vertreterinnen und Vertreter der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invalidenversicherung) und der betroffenen privaten Versicherungen;
- Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbehörden (BJ, BAG und BSV), der kantonalen Behörden (Kanton Wallis) und der kommunalen Behörden (Gemeinde Crans-Montana);
- Verbände, die eine bedeutende Anzahl von Opfern vertreten.
Bei der Auswahl der Mitglieder stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Die Opfer und ihre Angehörigen müssen ihre spezifischen Anliegen in geeigneter Form in den runden Tisch einbringen können und so massgeblich zur Ausarbeitung einer aussergerichtlichen Vergleichslösung beitragen.
Gleichzeitig muss im Interesse der Opfer und der übrigen Beteiligten ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet sein. Der erste Aspekt spricht für eine breite Zusammensetzung des runden Tischs, der zweite Aspekt hingegen für eine begrenzte Anzahl Mitglieder.
Diesem Spannungsfeld wird Laurent Kurth bei seinem Entscheid Rechnung tragen. Er wird voraussichtlich in der zweiten Sommerhälfte die Namen der Mitglieder des runden Tischs definitiv bekannt geben.
Quelle der Polizeinachricht: Bundesamt für Justiz

