Crewmitglied nach Hantavirus-Ausbruch in den Aargau zurückgebracht
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Rega Mediendienst)
Nach einem Hantavirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff ist ein Crewmitglied in den Kanton Aargau zurückgebracht worden. Der Mann zeigt derzeit keine Symptome und wird medizinisch überwacht.
Aargauer Kantonsärztin und Infektiologen legen Quarantäne- und Überwachungsmassnahmen fest
Auf dem Kreuzfahrtschiff Hondius kam es im April zu einem Ausbruch des Hantavirus, infolgedessen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bisher elf Fälle verzeichnet. Drei Personen sind verstorben.
Die Crewmitglieder des Schiffs wurden in die Niederlande gebracht, wo sie ihre Quarantäne angetreten haben. Die Stiftung Schweizerische Rettungsflugwacht Rega hat am Dienstag, 19. Mai 2026, ein im Kanton Aargau wohnhaftes Crewmitglied repatriiert.
Der Mann wurde in den Niederlanden negativ auf das Hantavirus getestet und weist derzeit keine Symptome auf. Er gilt als Kontaktperson und wird derzeit in der Kantonsspital Aarau AG (KSA) untersucht und erneut getestet.
Die Rega hat das Crewmitglied von den Niederlanden in die Schweiz geflogen. Anschliessend hat Schutz und Rettung Zürich den Mann mit medizinischer Begleitung der Rega-Crew ins KSA transportiert.
Er bleibt im KSA, bis das Testergebnis betreffend Hantavirus vorliegt. Wenn die Person asymptomatisch bleibt und der Test negativ ausfällt, wird sie nach Hause in die Quarantäne entlassen. Die Kantonsärztin ordnet eine 42-tägige Quarantäne ab dem letzten möglichen Kontakt an.
Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud hat nach Absprache mit den Infektionsärzten PD Dr. med. Christoph Fux (KSA), Dr. med. Andrée Friedl und Dr. med. Benedikt Wiggli (beide Kantonsspital Baden AG) die weitere Gesundheitsüberwachung basierend auf den Empfehlungen der WHO festgelegt.
Dazu gehören die tägliche Symptom- und Temperaturüberwachung sowie die regelmässige Selbsttestung. Das KSA steht täglich mit dem Patienten telefonisch in Kontakt und wird ihn regelmässig zur Labortestung aufbieten.
Der Mann darf sein Zuhause für Spaziergänge verlassen, muss dabei jedoch eine FFP2-Maske tragen.
Sollten während der Quarantäne Symptome auftreten, ist eine Verlegung in ein Universitätsspital vereinbart.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Aargau


