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Das gilt in der Schweiz - Umtausch des ausländischen Führerausweises

Fahren mit ausländischem Führerausweis (Symbolbild)
Fahren mit ausländischem Führerausweis (Symbolbild) (Bildquelle: MatanVizel (CC0))

Lebt man in der Schweiz, darf man nur während zwölf Monaten mit einem ausländischen Führerausweis fahren. Danach muss dieser gegen einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Ein Umtausch ist auch nach dieser Frist noch möglich, allerdings kann eine Busse anfallen.

Umtausch des ausländischen Führerausweises

Die Verfahren zum Umtausch variieren je nach Land, das den ausländischen Führerausweis ausgestellt hat. In jedem Fall müssen Sie Ihren Original-Führerausweis vorlegen und einen Sehtest bestehen.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem EU- oder EWR-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen, erhalten Sie den schweizerischen Führerausweis ohne zusätzliche Prüfung Ihrer Fahreignung. Ihr ausländischer Ausweis wird an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.

Um einen Führerausweis umzutauschen, der in einem anderen Land ausgestellt wurde, müssen Sie Ihre Fahreignung durch folgende Prüfungen nachweisen:

  • eine Führerprüfung (Kontrollfahrt)

  • eine Zusatztheorieprüfung (für berufsmässige Fahrzeugführerinnen und -führer)

    Bei einem Umtausch erhalten Sie einen schweizerischen Führerausweis auf Probe für drei Jahre oder einen Ausweis ohne Ablaufdatum. Der Ausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Die Dauer bis zur Zustellung variiert von Kanton zu Kanton.

Quelle der Nachricht: ch.ch