Diese Regeln gelten für Autofahrer mit Sehschwäche

(Bildquelle: MatanVizel (CC0))

Dass sich Teilnehmer des Strassenverkehrs an die Strassenverkehrsordnung halten, sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen. Schliesslich findet der Strassenverkehr nur auf diese Weise sicher statt und die Verkehrsteilnehmer kommen sicher von einem Ort zum anderen.

Zu den Regeln des Straßenverkehrs gehört jedoch weitaus mehr dazu, als sicherzustellen, dass die Vorfahrt und die Stoppzeichen beachtet werden. Mit unter den Deckmantel der Regeln, die im Strassenverkehr gelten, fallen auch die Sehhilfen und Regeln, die Autofahrer mit Sehschwäche beachten müssen.

Nur, wer einwandfrei sehen und somit einen guten Blick auf die Strasse richten kann, kann sicher am Straßenverkehr teilnehmen und das Risiko eines Unfalls minimieren. Welche Regeln für Autofahrer mit Sehschwäche im Straßenverkehr gelten und, was sie sonst alles im Hinterkopf behalten sollten, zeigt dieser Artikel etwas genauer auf.

Warum für Autofahrer mit Sehschwäche weitere Regeln gelten

Die allgemeinen Regeln der Strassenverkehrsordnung gelten für all diejenigen, die am Strassenverkehr teilnehmen. Wer jedoch über eine Einschränkung verfügt und zum Beispiel unter einer Sehstörung oder Augenerkrankung leidet, muss sicherstellen, sich an bestimmte Regeln zu halten. Nur auf diese Weise können Autofahrer mit Sehschwäche am Strassenverkehr teilnehmen.

Ob eine Sehstörung oder eine Augenerkrankung vorliegt, finden Betroffene in der Regel in dem Rahmen eines Sehtestes heraus. In der Tat gehört ein solcher Sehtest mit zu den Voraussetzungen einer Führerscheinprüfung dar. Nur, wer diesen Test besteht, kann zu der Führerscheinprüfung antreten.

Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch immer im Hinterkopf behalten werden, dass sich viele Augenerkrankungen nicht immer direkt bemerkbar machen, sondern sich schleichend entwickeln. Somit liegt es in der Verantwortung eines jeden Autofahrers, sich selbstständig an einen kompetenten Augenarzt, wie zum Beispiel den Chur Augenarzt zu wenden, um die Bedenken dort zu äussern und einen entsprechenden Sehtest durchzuführen.

Selbst, wenn der Sehtest nicht in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss, sobald Fahrschüler ihren Führerschein bestanden haben, liegt es, wie gesagt, in der Verantwortung eines jeden Autofahrers, sicherzustellen, keine Gefahr für die anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs und auch für sich selbst darzustellen. Deswegen behalten Verkehrsteilnehmer am besten ihre Augengesundheit stets im Auge – im wahrsten Sinne des Wortes. Eine regelmäßige Überprüfung des Sehvermögens und der Augengesundheit sollten somit auch einen Termin im Terminkalender finden.

Diese Regeln gelten für Autofahrer mit Sehschwäche

Es steht ausser Frage, dass die Augengesundheit eine fundamentale Rolle für die Sicherheit während des Autofahrens spielt. Demnach stellt es also kein Wunder dar, dass bezüglich der Augengesundheit im Strassenverkehr gewisse Regeln gelten.

Der Eintrag im Führerschein

Kommt bei der Untersuchung beim Augenarzt heraus, dass der Verkehrsteilnehmer ohne Brille eine Gefahr für sich und die anderen Teilnehmer des Strassenverkehrs darstellt, bedeutet das, dass er nur noch mit einer Brille hinter dem Steuer Platz nehmen und fahren darf.

Für diese Umstände findet sich anschließend auch ein entsprechender Eintrag im Führerschein wieder. Dieser Eintrag findet sich in der Form der Zahlen 01 wieder, die im 12. Feld des Führerscheins stehen. Dabei steht 01 als allgemeine Formel für „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“.

Allerdings kommt es immer darauf an, in welcher Variation dieser Vermerkt im Führerschein steht, da der Führerschein-Besitzer nicht zwingend eine Brille tragen muss. In bestimmten Fällen kann er auch auf Kontaktlinsen zurückgreifen, was jedoch dementsprechend in dem Feld vermerkt sein muss:

(Bildquelle: asp)

Was passiert, wenn sich das Sehvermögen erst später verschlechtert?

Dass Autofahrer eine Sehhilfe verwenden müssen, wenn sie am Verkehr teilnehmen, steht also bei Fahrschülern, die gerade erst den Führerschein machen, in der 12. Zeile des Führerscheins. Wer jedoch erst nach dem Bestehen des Führerscheins feststellt, dass die Sehstärke nachlässt, muss diesen Umstand nicht im Führerschein nachtragen lassen.

Diese Tatsache befreit den betroffenen Autofahrer jedoch nicht von seiner Pflicht, die Sehhilfe zu tragen. Sollte es zu einem Unfall kommen und es kommt heraus, dass der Unfallverursache keine Sehhilfe verwendet hat, obwohl er eine braucht, bringt dieses Verhalten Konsequenzen mit sich.

Während keine Pflicht besteht, die Sehhilfe nachträglich in den Führerschein eintragen zu lassen, besteht im Falle einer Augen-OP, die das Tragen einer Sehhilfe nichtig macht, die Pflicht darüber, den Vermerk der Sehhilfe aus dem Führerschein streichen zu lassen.

Kein Autofahren ohne Sehhilfe

Eine Regel, die sich eigentlich von selbst erklärt, besteht in der Tatsache, dass Autofahrer, die eine Sehschwäche oder eine Augenerkrankung haben, nicht ohne ihre entsprechende Sehhilfe Auto fahren dürfen.

Es muss nicht einmal zu einem Unfall kommen – eine Verkehrskontrolle und ein Blick auf den Führerschein reicht aus, um eine Strafe zu erhalten, wenn sich auf dem Führerschein der Vermerk bezüglich der Sehhilfe wiederfinden sollte, der Fahrer jedoch keine Sehhilfe verwendet.

Die Sehhilfe nicht nur verwenden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld bestraft, das sich auf eine Höhe von circa 25 Euro beläuft.

Weitere Konsequenzen, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder sogar ein Unfall entsteht, könnten unter anderem die Folgenden sein: • Geldbuße fällt höher aus • Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung möglich • Schadensersatzansprüche sind möglich • Versicherungen könnten die Zahlen zum Teil oder sogar vollständig verweigern

Wer auf diese möglichen Konsequenzen verzichten möchte, stellt also am besten sicher, die Sehhilfe zu tragen, sofern sie im Führerschein vermerkt ist – und auch dann, wenn sie notwendig ist, ohne im Führerschein vermerkt zu sein.

Doppelt hält besser!

Wenngleich es sich hierbei um keine gesetzliche Regel handelt, bietet es sich für Autofahrer an, immer eine Ersatzbrille im Handschuhfach mit sich zu führen. Falls die Hauptbrille einmal verloren gehen sollte, haben Autofahrer so immer noch eine Ersatzbrille zur Hand und können auf diese Weise sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

Wer sich an diese Regeln hält, stellt nicht nur sicher, die eigene Augensicherheit im Blick zu behalten, sondern der Autofahrer minimiert das Risiko eines Unfalls und stellt kein fahrlässiges Risiko für sich und die anderen Teilnehmer des Strassenverkehrs dar.