Die Rega wurde umgehend aufgeboten. Vor Ort blieb die Reanimation durch die Rettungskräfte jedoch erfolglos. Das Kind wies zahlreiche Verletzungen auf, weshalb die unklare Todesursache durch die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Glarus, unterstützt durch das Forensische Institut FOR sowie das Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ, abgeklärt wird.
Bei den Eltern des Kindes handelt es sich um den leiblichen Vater sowie die Stiefmutter. Aufgrund der Umstände eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung und beantragte inzwischen beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft gegen diese wegen des Verdachts, sich im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes strafbar gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Glarus