Gestützt auf die bisherigen Erkenntnisse aus den umfangreichen Ermittlungen zum Tod der 29-jährigen Frau, die am Freitag, 16. Dezember 2022 leblos in einer Wohnung in Kehrsatz aufgefunden worden war (wir berichteten), hat sich der Tatverdacht gegen den Ehemann der Verstorbenen erhärtet. Deswegen hat die zuständige regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Haftverlängerung beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht hat dem Antrag stattgegeben, die Haft wurde um weitere drei Monate verlängert. Den Ablauf der Beschwerdefrist gilt es abzuwarten. Der 35-jährige Beschuldigte befindet sich demnach aktuell weiterhin in Untersuchungshaft. Er zeigte sich im Rahmen von Einvernahmen nicht geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen der Verstorbenen haben ergeben, dass die Frau an den Folgen einer Erdrosselung verstorben ist. Die umfangreichen Ermittlungen zur Klärung der Umstände und Hintergründe werden durch die Kantonspolizei Bern unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weitergeführt.
Quelle: Kapo BE