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Drohnenfliegen in der Schweiz - Das muss beachtet werden

BAZL

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Drohnenfliegen in der Schweiz - Das muss beachtet werden
Symbolbild (Bildquelle: Matternet)

Möchten Sie eine Drohne fliegen lassen? Das dürfen Sie ohne Bewilligung, wenn das Modell leichter als 30 Kilogramm ist. Ein paar Vorschriften müssen Sie beachten.

Für mehr Informationen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Das Wichtigste:
  • Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn Ihre Drohne schwerer ist als 500 Gramm.
  • Gemeinden und Kantone haben teilweise zusätzliche Vorschriften. Erkundigen Sie sich deshalb auch auf der Website Ihrer Gemeinde.
  • Luftaufnahmen sind zulässig. Beachten Sie dabei aber die Vorschriften zum Schutz von militärischen Anlagen und zum Schutz der Privatsphäre. Für Drohnen und Flugmodell bis zu 30 Kilogramm braucht es keine Bewilligung des BAZL, solange Sie stets direkten Sichtkontakt zur Drohne haben und nicht näher als 100m an eine Menschenansammlung heran fliegen (mehr als 24 eng beieinander stehende Personen).
  • Ob eine Bewilligung des Flugplatzes nötig ist, können Sie der Drohnenkarte entnehmen
Karte Einschränkungen für Drohnen und Modellflugzeuge finden Sie hier

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