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Dübendorf ZH – Nach Autoraub: Staatsanwaltschaft klagt an

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein hölzerner Richterhammer liegt auf der Seite auf einem dunklen Tisch. Der Hintergrund ist schlicht und dunkel.
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Nach einem gewaltsamen Autoraub in Dübendorf ZH vom 9. Februar 2026 hat die Staatsanwaltschaft am 29. September Anklage gegen einen 21-jährigen Franzosen erhoben. Ihm werden unter anderem Raub und mehrere Fahrzeugdiebstähle vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Freiheitsstrafe und sieben Jahre Landesverweisung.

Am 9. Februar 2026 hatten zu diesem Zeitpunkt unbekannte Personen in einer Tiefgarage in Dübendorf einen Personenwagen entwendet und waren damit geflüchtet. Nach einer kurzen Fahndung durch die Kantonspolizeien Zürich und Aargau konnte ein 17- und ein 21-jähriger Franzose verhaftet werden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den erwachsenen Beschuldigten eine Strafuntersuchung, der jugendliche Mitbeschuldigte wurde der Jugendanwaltschaft zugeführt.
Mit der Anklageerhebung am 29. September 2026 hat die zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Strafuntersuchung gegen den erwachsenen Beschuldigten abgeschlossen. Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 9. Februar 2026 gemeinsam mit zwei weiteren Personen in Egerkingen (SO) in eine Liegenschaft eingedrungen und einen Lieferwagen entwendet zu haben.
Anschliessend soll das Trio mit dem gestohlenen Lieferwagen nach Wil (SG) gefahren und dort in ein Autohaus eingebrochen sein. Der Versuch, einen BMW zu entwenden, scheiterte jedoch. Laut Anklage fuhr die Täterschaft noch am gleichen Morgen mit dem Lieferwagen über die Autobahn in Richtung Zürich.
Während der Fahrt wurden sie auf einen Mercedes aufmerksam und folgten diesem bis nach Dübendorf. Dort entwendeten sie der Lenkerin in einer Sammelgarage unter Anwendung von Gewalt das Fahrzeug und flüchteten mit teilweise massiv übersetzter Geschwindigkeit durch die Stadt Zürich in Richtung Westen, bis schliesslich zwei der drei Täter in Oberentfelden (AG) verhaftet werden konnten.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass dem erwachsenen Beschuldigten noch weitere versuchte oder vollendete Fahrzeugdiebstähle in den Kantonen Aargau und St. Gallen im Jahr 2025 angelastet werden konnten.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den erwachsenen Beschuldigten wegen Raubs, mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Entwendung eines Motorfahrzeugs sowie weiterer Delikte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Das Strafverfahren gegen den zur Tatzeit minderjährigen Beschuldigten wurde von der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich bereits abgeschlossen. Die dritte tatverdächtige Person im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 9. Februar 2026 ist weiterhin flüchtig.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH

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