Effingen AG - Tödlicher Unfall - Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Freiheitsstrafe
Effingen AG - Tödlicher Unfall - Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Freiheitsstrafe
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen heute 46-jährigen Montenegriner, der am 27. November 2019 vor dem Bözbergtunnel einen Verkehrsunfall mit drei Todesopfern verursacht hatte, Anklage unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Beschuldigten vor, kurz vor dem Bözbergtunnel in Fahrtrichtung Zürich ungebremst mit einer Geschwindigkeit von mindestens 133 km/h in das Heck eines aufgrund von
Bauarbeiten langsam in einer Kolonne fahrenden Renaults
geprallt zu sein.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der
Renault in das Heck eines vor ihm fahrenden Sattelanhängers gestossen und zerquetscht. Die drei Insassen des
Renaults, eine Frau und zwei Männer, kamen dabei ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor,
den Tod der Insassen des Renaults zumindest billigend in
Kauf genommen zu haben, weshalb sie Anklage wegen
mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben hat.
Zuvor – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - hatte der
Beschuldigte die Sperrung des Überholstreifens missachtet
und war mit massiv überhöhter Geschwindigkeit bis unmittelbar vor das Signalisationsfahrzeug gefahren, bevor er nach
rechts in die langsam fahrende Kolonne lenkte. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb auch Anklage wegen qualifizierter
grober Verletzung der Verkehrsregeln erhoben.
Sieben Jahre Freiheitsstrafe beantragt
Der Beschuldigte macht geltend, sich weder an die Fahrt auf
dem gesperrten Überholstreifen, noch an den tödlichen Unfall erinnern zu können. Zum weiteren Aussageverhalten des
Beschuldigten äussert sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von
sieben Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung der psychischen Erkrankung des
Beschuldigten. Weiter beantragt die Staatsanwaltschaft 10
Jahre Landesverweisung.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die
Unschuldsvermutung.


