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Effingen AG - Tödlicher Unfall - Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Freiheitsstrafe

Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau

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Effingen AG - Tödlicher Unfall - Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Freiheitsstrafe
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen heute 46-jährigen Montenegriner, der am 27. November 2019 vor dem Bözbergtunnel einen Verkehrsunfall mit drei Todesopfern verursacht hatte, Anklage unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Beschuldigten vor, kurz vor dem Bözbergtunnel in Fahrtrichtung Zürich ungebremst mit einer Geschwindigkeit von mindestens 133 km/h in das Heck eines aufgrund von Bauarbeiten langsam in einer Kolonne fahrenden Renaults geprallt zu sein.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Renault in das Heck eines vor ihm fahrenden Sattelanhängers gestossen und zerquetscht. Die drei Insassen des Renaults, eine Frau und zwei Männer, kamen dabei ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod der Insassen des Renaults zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, weshalb sie Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben hat.
Zuvor – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - hatte der Beschuldigte die Sperrung des Überholstreifens missachtet und war mit massiv überhöhter Geschwindigkeit bis unmittelbar vor das Signalisationsfahrzeug gefahren, bevor er nach rechts in die langsam fahrende Kolonne lenkte. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb auch Anklage wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln erhoben.
Sieben Jahre Freiheitsstrafe beantragt Der Beschuldigte macht geltend, sich weder an die Fahrt auf dem gesperrten Überholstreifen, noch an den tödlichen Unfall erinnern zu können. Zum weiteren Aussageverhalten des Beschuldigten äussert sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung der psychischen Erkrankung des Beschuldigten. Weiter beantragt die Staatsanwaltschaft 10 Jahre Landesverweisung. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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