Der Verurteilte fuhr Mitte April mit seinem Auto von Hochdorf in Richtung Hildisrieden. Weiterführende Abklärungen (Blut- und Urintest) ergaben, dass der Fahrer dabei unter dem Einfluss von Marihuana stand. In diesem Zustand nahm er in Kauf, das Auto in fahrunfähigem Zustand zu lenken.
Die Staatsanwaltschaft Emmen verurteilte den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 110 Franken (bedingt) und einer Busse von 1'000 Franken. Zusammen mit den Gebühren und Untersuchungskosten muss er rund 2'500 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusätzlich wird das Verfahren der zuständigen Administrativbehörden durchgeführt, die über die Dauer des Führerausweisentzugs entscheiden.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei