Erste Soforthilfe an Opfer des Brandes von Crans-Montana ausbezahlt
Redaktion Polizeiticker Schweiz
40 Menschen verloren ihr Leben bei dem tragischen Brand. (Bildquelle: Von Christian David - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 (Wikipedia))
Der Kanton Wallis hat mit der Auszahlung der Soforthilfe nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana begonnen. Insgesamt erhielten bisher 48 Opfer oder Angehörige je 10’000 Franken. Weitere Auszahlungen sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen sind vorgesehen.
Die ersten Zahlungen der Soforthilfe in Höhe von 10'000 Franken für jedes hospitalisierte Opfer oder jede Familie der verstorbenen Personen wurden getätigt. Sie betreffen 48 Opfer, darunter vierzehn Zahlungsanträge, die auf Konten im Ausland überwiesen werden, sieben in Frankreich, sechs in Italien und einer in Belgien.
Die Anträge werden derzeit fortlaufend bearbeitet, sobald die erforderlichen Unterlagen eingehen, und anschliessend zur Auszahlung an die Bank weitergeleitet. Bevor die Auszahlungen vorgenommen werden konnten, galt es ein Minimum an unverzichtbaren administrativen Überprüfungen durchzuführen.
Zunächst mussten die Opfer und ihre Angehörigen identifiziert werden. Anschliessend musste sichergestellt werden, dass die Auszahlungen der Beträge an die rechtmässigen Anspruchsberechtigten erfolgen, ohne die Familien durch administrative Auflagen zu belasten. Für die Erhebung bestimmter Informationen war eine interkantonale Koordination unerlässlich. Bei Minderjährigen musste formell festgestellt werden, wer die elterliche Sorge ausübt.
Bei Verstorbenen war es erforderlich zu ermitteln, ob sie verheiratet waren oder nicht, und falls nicht, Informationen über ihre Eltern einzuholen. Nachdem Erfassen dieser Informationen, wurden alle betroffenen Personen kontaktiert, um die vollständigen Bankdaten sowie den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers zu erfassen.
Ausserdem musste sichergestellt werden, dass das angegebene Konto mit Zustimmung beider Elternteile geführt wird, sofern dies erforderlich ist. In einigen Fällen müssen die Beträge auf Konten von Rechtsanwälten oder Treuhändern überwiesen werden; in diesen Fällen waren ordnungsgemäss auch von den Opfern, den Erziehungsberechtigten oder den Vormündern unterzeichnete Vollmachten erforderlich.
Die vom Kanton Wallis ausbezahlten 10'000 Franken sind eine erste Soforthilfe. Alle Opfer und ihre Angehörigen im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) können zusätzliche Hilfsleistungen in Anspruch nehmen. Opfern und ihren Angehörigen wird empfohlen, sich so schnell wie möglich an die OHG-Beratungsstellen zu wenden. In der Regel ist die Beratungsstelle jenes Kantons zuständig, in dem sich das Ereignis zugetragen hat.
Den Opfern oder ihren Angehörigen steht es jedoch frei, sich an eine Beratungsstelle ihrer Wahl zu wenden, auch ausserhalb des Kantons, in dem sich das Ereignis zugetragen hat. Die Walliser Regierung hat zudem beschlossen, die Bestattungs- und Rückführungskosten aller verstorbenen Personen ausserordentlich zu Lasten des Kantons Wallis zu übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer und/oder ihrer Angehörigen.
Diese Entschädigung, die normalerweise im Rahmen des Opferhilfegesetz vorgesehen ist, hängt in der Regel von der finanziellen Situation der Anspruchsberechtigten ab. Darüber hinaus unternimmt der Staatsrat alles, um die Stiftung, die er mit einem Betrag von 10 Millionen Franken ausstatten will, rasch zu gründen.
Der künftige Stiftungsrat wird dafür zuständig sein, eine unabhängige Verwaltung und eine gerechte Verteilung der Solidaritätsbeiträge von öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen und Organisationen sicherzustellen sowie alle Initiativen zum Gedenken im Zusammenhang mit dem Brand vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana zu unterstützen.
Koordination innerhalb der Kantonsverwaltung
Um die Massnahmen der Kantonsverwaltung zu koordinieren und einen Überblick über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brand in Crans-Montana zu erhalten, hat die Regierung zwei Taskforces eingerichtet, eine strategische und eine juristische.
Die strategische Taskforce wird vom Staatsratspräsidenten Mathias Reynard geleitet, Stéphane Ganzer, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, fungiert als Vizepräsident. Die Staatskanzlei sowie die Stäbe aller Departemente des Kantons Wallis sind darin vertreten.
Sie befasst sich insbesondere mit Themen im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung, der Soforthilfe, der Koordination mit dem Bund, der psychologischen Betreuung und der Brandprävention. Die juristische Taskforce setzt sich aus Juristinnen und Juristen verschiedener betroffener Dienststellen zusammen.
Sie ist insbesondere damit beauftragt, rechtliche Gutachten zu den Folgen und Auswirkungen des Brandes zu erstellen. Angesichts des Umfangs des Dossiers und der zahlreichen zu klärenden Rechtsfragen, die interdisziplinäre Kenntnisse in vielen Rechtsbereichen erfordern, hat der Kanton Wallis die Anwaltskanzlei Eigenmann Associés mit der Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Brand in Crans-Montana beauftragt.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es auch, die üblichen rechtlichen Aufgaben des Kantons weiterhin zu bewältigen.
Quelle der Nachricht: Staat Wallis


