Insgesamt acht Lenkerinnen / Lenker mussten wegen Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) zur Anzeige gebracht werden. Bei zwei Gesellschaftswagen mussten vor der Weiterfahrt andere Chauffeure organisiert werden. Aufgrund der technischen Überprüfung der Fahrzeuge mussten keine Weiterungen vorgenommen werden.
Sämtliche bei den Lenkerinnen und Lenker durchgeführten Atemalkoholproben fielen negativ aus. Zusätzlich wurden rund 320 Personen im Fahndungssystem RIPOL überprüft, wobei ebenfalls alle Abklärungen negativ ausfielen.
Quelle: Kapo UR