Bei der anschliessenden Kontrolle der Fahrzeugkombination stellten die Kontrolleure fest, dass die Befestigung der Räder auf der zweiten Achse schadhaft war, teilweise fehlten und die Radzentrierung nicht den Normen entsprach. Daher musste die Fahrzeugkombination aus technischen Gründen stillgelegt werden.
Die Radbefestigungen müssen vor der Weiterfahrt durch eine Fachwerkstatt überprüft und repariert werden.
Der Fahrzeuglenker wird bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht.