Der georgische Fahrzeuglenker war mit drei Personen unterwegs, welche über keine Ausweisdokumente verfügten. Die vier Männer wurden zwecks weiteren Abklärungen vorübergehend in Polizeihaft genommen. Die Ermittlungen ergaben, dass der in Frankreich wohnhafte Georgier, die drei Personen, welche sich als türkische Staatsangehörige ausgaben, in Italien aufgeladen hat und sie mit nach Frankreich führen wollte. Insofern besteht der Verdacht, dass der Georgier sich in Bezug auf Schleppertätigkeiten strafbar gemacht hat. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft wegen der Förderung der rechtswidrigen Einreise verantworten.
Im Anschluss an die polizeilichen Befragungen wurde der Georgier der Abteilung Migration übergeben. Durch diese wurde ihm eine Wegweisung und eine Einreisesperre für die Schweiz verfügt.
Die drei Mitreisenden erhielten nach Entlassung aus der Polizeihaft ebenfalls eine Wegweisungsverfügung durch die Abteilung Migration.