Die 23-jährige in der Schweiz wohnhafte Italienerin, fuhr von Ermenswil in Richtung Neuhaus. Im Innerortsbereich, Eingangs Eschenbach, wurde ihr Auto mit einer Geschwindigkeit von 106 km/h gemessen. Damit war der Rasertatbestand erfüllt.
Die Frau musste ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine Strafuntersuchung eröffnet und eine notwendige Verteidigung angeordnet.
Das Strassenverkehrsgesetz sieht bei krassen Verkehrsregel-Verstössen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu höchstens vier Jahren vor. Dies bedeutet zugleich, dass die Frau sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss.
Hinzu kommen die Folgen eines Führerausweisentzugs von mindestens zwei Jahren.
Quelle: Kapo SG