Dem Empfänger der E-Mail wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Streaming von Filmen über ein Streaming-Portal begangen haben soll. Nachfolgend werden in dem Schreiben nähere Angaben genannt, wie z.B. Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung, die festgestellte IP-Adresse und der verwendete Browser.
Der Empfänger soll daher eine Summe auf ein bestimmtes Konto bezahlen. Dafür setzt ihm der vermeintliche Abmahnanwalt eine Zahlungsfrist von fünf Tagen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Geld auf dem Konto eingegangen sein.
Nicht zahlen!
Von einer Zahlung sollten Sie als Empfänger unbedingt absehen! Denn beim Versender dieser "Abmahnung" handelt es sich um Betrüger. Echte Abmahnungen wegen Streamings sind sehr unwahrscheinlich, weil die Nutzung technisch kaum zu ermitteln ist und sich die Massenabmahnung finanziell nicht lohnen würde.
Haben Sie ein Abmahnschreiben erhalten und können mehrere der Fragen mit einem “Ja” beantworten, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Fake-Abmahnung vorliegt:
- Wurde die Abmahnung via E-Mail verschickt?
- Besteht die E-Mail-Adresse nur aus zusammenhanglosen Nummern und Buchstaben oder stammt sie von einem kostenlosen Anbieter?
- Führt die Adresse nur zu einem Postfach oder existiert gar nicht?
- Sind zahlreiche oder erhebliche Rechtschreib- oder Grammatikfehler im Schreiben enthalten?
- Wird eine unseriöse Anrede genutzt oder fehlt diese völlig?
- Werden Sie aufgefordert, Dateianhänge einer E-Mail zu öffnen?
- Fehlt die Unterlassungserklärung?
- Werden Sie unter Nennung einer sehr kurzen Frist dazu aufgefordert, Geld zu überweisen?
Artikelfoto: geralt (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)