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FCL Cupfeier in Luzern – 7'000 Franken Busse wegen verbotener Veranstaltung

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FCL Cupfeier in Luzern – 7'000 Franken Busse wegen verbotener Veranstaltung
Symbolbild (Bildquelle: Kanton Luzern)

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen die Verantwortlichen vom FC Luzern abgeschlossen. Der Präsident wurde als Hauptverantwortlicher wegen der Durchführung einer Veranstaltung ohne Bewilligung mit einer Busse von 7'000 Franken bestraft. Der FCL hat den Strafbefehl akzeptiert.

7'000 Franken Busse als Strafe für die Durchführung einer verbotenen Veranstaltung
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen die Verantwortlichen vom Fussballclub Luzern (FCL) abgeschlossen. Im Juli erstattete die Luzerner Polizei Anzeige gegen die FC Luzern Innerschweiz AG bezüglich der unbewilligten Feierlichkeiten anlässlich des Cupsiegs. Am 24. Mai 2021 haben rund 10'000 Personen an diesen Feierlichkeiten in der Stadt Luzern teilgenommen. Viele Fans haben sich vor dem Messegelände spontan für eine Siegesfeier versammelt.
Im Rahmen der Untersuchung wurde geprüft, ob sich die Verantwortlichen vom FC Luzern Innerschweiz AG mit der Durchführung der Veranstaltung strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Luzern kommt zum Schluss, dass die Cupfeier vom 24. Mai in einer verbotenen Veranstaltung mündete. Dies insbesondere darum, weil sich die Siegermannschaft vom FC Luzern auf dem Balkon der Messehalle unnötig und übermässig lange präsentierte und mit der Installation einer Musikanlage inklusive Mikrofon dazu beitrug, dass der Anlass als "Gross-Veranstaltung" ohne Bewilligung zu beurteilen ist.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Präsidenten vom FC Luzern als Hauptverantwortlichen wegen der Durchführung einer verbotenen Veranstaltung mit einer Busse von 7'000 Franken bestraft. Zudem hat er die Verfahrenskosten zu tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Feststellungen gemacht, dass sich weitere Personen bezüglich der unbewilligten Feier verantwortlich gemacht haben.
Keine Untersuchungen gegen Einzelpersonen, welche an der verbotenen Veranstaltung teilgenommen haben
Die Staatsanwaltschaft hat im Nachhinein keine Strafverfahren gegen die einzelnen Teilnehmenden der verbotenen Veranstaltung eröffnet. Wenn man von mehreren tausend Teilnehmenden ausgeht, so wäre ein solches Vorgehen unverhätlnismässig. Die Luzerner Polizei war am 24. Mai 2021 vor Ort präsent und hat aus Gründen der Verhältnismässigkeit darauf verzichtet, gegen Teilnehmenden der Feierlichkeiten Ordnungsbussen auszustellen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern

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