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Feuerverbot in Thun zum 1. August gelockert

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Regierungsstatthalter Marc Fritschi erlaubt das Grillieren im Siedlungsgebiet, und die Gemeinden können 1. August-Feiern durchführen. Im Wald und ausserhalb der Siedlungen gilt weiterhin ein Feuerverbot.

Am 17. Juli 2015 hat der Regierungsstatthalter für den Verwaltungskreis Thun ein Feuerverbot ausgesprochen. Seit dem 23. Juli gilt das Verbot auch im Siedlungsgebiet; ausgenommen vom Verbot sind die separat bewilligten Feuerwerke auf dem Thunersee.

Der Regierungsstatthalter hat bereits am Mittwoch den Gemeinden erlaubt, ihre offiziellen 1. August-Feiern durchzuführen - aber nur dann mit Feuer oder Feuerwerk, wenn dies von der Feuerwehr als ungefährlich beurteilt wird. Einige Gemeinden stellen auch Privaten ein Gelände fürs Abbrennen von Zuckerstöcken und bengalischen Kerzen zur Verfügung. Sonst ist das Abbrennen von Feuerwerk weiterhin verboten.

Feuerverbot wird aufrecht erhalten

Die vergangenen Tage brachten insgesamt nur 7 mm Regen, damit hat sich die Lage nicht entspannt. Böden und Vegetation sind sehr trocken, weshalb die Gefahr von Wald- und Flurbränden wieder zunimmt. Am 1. August könnte etwas Regen fallen, aber für die erste Augustwoche wird wieder heisses und trockenes Wetter prognostiziert. Das Feuerverbot wird deshalb für Wald und Landschaft aufrechterhalten.

Im Siedlungsgebiet wird das Grillieren auf vielfältigen Wunsch wieder erlaubt, wobei die Grillbetreiber für einen vorsichtigen Umgang und ein vollständiges Löschen der Glut verantwortlich sind.

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